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093/2000
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Rechtsausschuss (Anhörung)

GESETZGEBER SOLL REGELBETRAG FÜR UNTERHALT VON KINDERN ANHEBEN

Berlin: (hib/SAM-fa) Das Gros der Sachverständigen hat eine Anhebung der für das Existenzminimum von Kindern notwendigen Regelbeträge auf 150 Prozent in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts ( 14/1247) der Koalitionsfraktionen am Mittwochmittag gefordert.

Strittig sei die Gesetzgebung nach Meinung von Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, darin, wo das Kind in Konkurrenz zu anderen Unterhaltspflichtigen stehe, also etwa den meist alleinerziehenden Müttern.

Harald Scholz, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, forderte einen Mindestbedarf für den Ehegattenunterhalt festzulegen.

Da Kinder und alleinerziehende Ehegatten gesetzlich gleichgestellt seien, dürfe der geschiedene oder in Trennung lebende Ehepartner bei den Unterhaltszahlungen nicht leer ausgehen.

Dazu könne es aber kommen, wenn nach der Änderung des Kindesunterhaltsrechts zuerst der Unterhalt für Kinder geleistet würde und anschließend der Unterhaltsanspruch des Ehepartners auf das verbliebene Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen angerechnet würde.

Weiterhin setzte sich Scholz für eine einfache und überschaubare gesetzliche Regelung ein, da in den meisten Fällen die Eltern selbst die Höhe des Kindesunterhalts festlegten und nicht die Gerichte.

Der Regelbetrag entspreche nicht dem Mindestunterhalt für ein Kind, suggeriere aber durch seinen Namen, dass es sich dabei um den in der Regel zu zahlenden Betrag handele. Der tatsächliche Unterhalt könne davon jedoch abweichen.

Carola Schewe vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßte einen Lösungsweg über einen Prozentsatz vom Regel-Unterhaltsbetrag als realpolitisch sinnvoll.

Jedoch reichten 130 Prozent des Regel-Unterhaltsbetrages nicht aus, um gerade die Existenz kleiner Kinder abzusichern.

Bei diesem Prozentsatz müssten Familien ergänzend mit Sozialhilfe gestützt werden. Nach ihrer Vorstellung sollte eine unabhängige Expertenkommission regelmäßig das tatsächliche Existenzminimum ermitteln und die Höhe der Zahlungen sich daran orientieren.

Hans-Peter Peine vom ISUV Verband für Unterhalt und Familienrecht kritisierte die angestrebte Verknüpfung von Kindergeldzahlungen mit steuerlicher Anrechenbarkeit.

Er lehnte eine Erhöhung des Unterhalts in Höhe von 130 Prozent des Regelbetrages ab, weil der Barunterhaltspflichtige mehr zahlen müsse, um die Hälfte des Kindergeldes steuerlich angerechnet zu bekommen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0009302
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