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097/2000
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ERZIEHUNGSGELD UND ERZIEHUNGSURLAUB VERBESSERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/MAR-fa) Angemessene strukturelle Verbesserungen beim Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind Ziele eines von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurfs ( 14/3118) zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes.

Mit dem Gesetz sollen außerdem eine erleichterte Teilzeitarbeit während der Zeit des Erziehungsurlaubs, notwendige Anpassungen an das europäische Gemeinschaftsrecht sowie redaktionelle Klarstellungen erreicht werden.

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll beim Erziehungsgeld die seit 1986 unveränderte Einkommensgrenze für Eltern mit einem Kind um rund zehn bis zwölf Prozent von 29.400 DM auf 32.200 DM (für Alleinstehende mit einem Kind von 23.700 DM auf 26.400 DM) steigen.

Der Zuschlag für jedes weitere Kind solle von 4.200 DM um 14 Prozent auf 4.800 DM (danach stufenweise auf 6.140 DM ab 2003) angehoben werden.

Neben dem monatlichen Regelbetrag von 600 DM Erziehungsgeld sieht der Gesetzentwurf als neues familienpolitisches Angebot ein budgetiertes Erziehungsgeld von 900 DM monatlich vor, das nur im ersten Lebensjahr des Kindes und unter Verzicht auf einen Teil des sonstigen Gesamtbetrages gezahlt wird.

Die starre Regelung, Erziehungsurlaub den Eltern nur abwechselnd und nur bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu gewähren, sei, so SPD und Bündnisgrüne, mitverantwortlich für den Anteil von nur etwa 1,5 Prozent Vätern im Erziehungsurlaub.

Im vorgelegten Gesetzentwurf schlagen sie deshalb vor, dass Eltern den Erziehungsurlaub künftig ganz oder zeitweise auch gemeinsam sowie einen Anteil von bis zu zwölf Monaten auch noch bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen können.

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, die Anmeldefrist für den Beginn des Erziehungsurlaubs im Interesse des Arbeitgebers zu verlängern, die zulässige wöchentliche Arbeitszeit für eine Tätigkeit während des Erziehungsurlaubs von 19 auf 30 Stunden zu erhöhen sowie die Sonderregelung für das Arbeitslosengeld, das Erziehungsgeld ausschließt, aufzuheben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0009701
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