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102/2000
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Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder

NEUEM ORGANISATIONSKONZEPT FÜR DIE BVS ZUGESTIMMT

Berlin: (hib/VOM-nl) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) wird auch im kommenden Jahr als öffentlich-rechtliche Anstalt mit allen Rechten und Pflichten bestehen bleiben.

Dies erklärte die Bundesregierung am Mittwochnachmittag im Ausschuss für die Angelegenheiten der neuen Länder, als sie ihre konzeptionellen Überlegungen zur Aufgabenerledigung der Treuhand-Nachfolgeeinrichtung vorstellte.

Als Rechtsperson bleibe die BvS voll handlungsfähig. Das organisatorische Konzept der Bundesregierung, das von den Ländern mitgetragen werde, sieht den Angaben zufolge vor, die BvS in einen bis auf einen "Einpersonenvorstand" weitgehend personenlosen Rechts- und Vermögensträger zurückzuführen.

Zuvor sollen in diesem Jahr die land- und forstwirtschaftlichen Aufgaben einschließlich des Vermögens und die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) auf das Bundesfinanzministerium übertragen werden.

Die verbliebenen hoheitlichen Aufgaben will die Regierung auf eine Oberfinanzdirektion übertragen und Verhandlungen mit den Ländern zum Abschluss von Pauschalierungsvereinbarungen bei der Sanierung von Altlasten fortsetzen.

Sollte eine Einigung mit den Ländern in absehbarer Zeit nicht zu erzielen sei, werde der Bund für die verbliebenen Altlastensanierungen eine dauerhafte Lösung gewährleisten, so die Regierung.

Das Aufgabenvolumen der BvS ist laut Bundesregierung weitgehend abgearbeitet worden. Übrig geblieben seien noch etwa zehn Prozent des Aufgabenvolumens des Jahres 1995. Anfang 1995 habe die BvS noch 36.000 Verträge verwaltet, heute seien es noch knapp 3.000. Ein Teil der verbliebenen Verträge werde seit Anfang dieses Jahres geschäftsbesorgend von der Finanzierungsplanungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), einer Tochtergesellschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau, geschäftsbesorgend betreut.

Die Zahl der Reprivatisierungsfälle gab die Regierung mit knapp 700 an. In den letzten vier bis fünf Jahren habe es somit einen "Quantensprung" bei der Aufgabenerledigung gegeben.

Das verbliebenen Aufgaben würden daher in einer "stringenteren Struktur", aber gleich effizient in Angriff genommen.

Die BvS-Aufgaben würden dazu von anderen Trägern übernommen. Die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen der EU würden zunehmend verschärft, so dass kaum noch Beihilfen von Bund und Ländern zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten möglich seien.

Der Ausschuss stimmte dem Konzept der Bundesregierung bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen zu.

Einem weiteren Bericht der Regierung zufolge, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm, bilden Liegenschaften den Schwerpunkt der Aufgaben der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG).

Die TLG solle die Vermarktungsfähigkeit der Liegenschaften verbessern, begonnene Investitionsprojekte fortsetzen, Sanierungen und neue, wirtschaftlich tragfähige Investitionen in Angriff nehmen.

Mit ihrem Eigenkapital verfüge sie über ein starkes Fundament, um diese Geschäftspolitik aus eigener Kraft umzusetzen.

Trotz der noch zu klärenden Finanzbeziehungen zwischen BvS und TLG werde der Bund kein Kapital aus der TLG entnehmen. Andererseits werde er ihr aber auch keine weiteren Finanzmittel oder Bürgschaften zur Verfügung stellen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010204
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