BESCHÄFTIGUNG VON SCHWERBEHINDERTEN SKIZZIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung soll darstellen, wie sich die Erfüllung der Pflichtquote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten entwickelt hat.
Danach erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3161). Außerdem fragen die Parlamentarier nach den Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe im Zeitraum 1992 bis 1999 und wie diese verwendet wurden.
Schließlich interessiert die Fragesteller, wie die Bundesregierung die bisherige Wirkung der Ausgleichsabgabe einschätzt und welche Auswirkungen die in einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMA) vorgesehenen gesetzlichen Veränderungen für die Situation der Schwerbehinderten voraussichtlich haben werden.
Nach Angaben der Fraktion gibt es in der Bundesrepublik etwa 3,2 Millionen Schwerbehinderte im erwerbsfähigen Alter.
Davon seien lediglich 795.000 auf dem allgemeinen, dem sogenannten "ersten Arbeitsmarkt" beschäftigt. Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen sei nach wie vor kritisch und die Anzahl der mit Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplätze rückläufig.
Weiter heißt es, 37 Prozent der dazu gesetzlich verpflichteten Arbeitgeber würden keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen.
Sie würden in Kauf nehmen, monatlich pro nicht mit einem Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplatz die gesetzlich festgelegte Ausgleichsabgabe in Höhe von 200 DM zu bezahlen.
Nach Meinung der PDS entspricht diese Ausgleichsabgabe als Steuerungsinstrument nicht den Erfordernissen, um mehr Schwerbehinderte in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
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