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107/2000
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TRAGFÄHIGES KONZEPT FÜR EX-KDF-ANLAGE AUF RÜGEN NÖTIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-hh) Eine Nutzung des ehemaligen "Seebades der 20.000" der NS-Organisation "Kraft durch Freude" (KdF) in Prora auf Rügen ist nur in einem wirtschaftlich tragfähigen Mischkonzept für Tourismus, Wohnen, Kultur, Freizeit und Gewerbe möglich.

Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3178) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3033).

Nach Fraktionsangaben gilt das Seebad als größte geschlossene architektonische Hinterlassenschaft des Nationalsozialismus neben dem "Reichsparteitagsgelände" in Nürnberg.

Der Bereich dieser Anlage stehe unter Denkmalschutz. Die zuständige Landesbehörde hebe die eindrucksvolle und charakteristische Kubatur des überkommenen Baukörpers aus der Entstehungsphase zwischen 1939 und 1945 sowie die vor Ort gegossene Stahlbeton-Skelettbauweise hervor.

Alle Vorschläge des Bundes, auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts "Prora für Rügen" zu einer Entwicklung der Liegenschaft durch die Gemeinde oder einen sonstigen Entwicklungsträger zu kommen, seien bisher an der Zurückhaltung des Landes gescheitert, Fördermittel für Projekte im Rahmen der vom Entwicklungskonzept vorgesehenen Nutzung zu vergeben.

Daher strebe der Bund den Verkauf einzelner Liegenschaftsteile an.

Über zwei Blöcke werde zurzeit verhandelt. Die Bemühungen könnten durch die Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land Mecklenburg-Vorpommern "positiv" beeinflusst werden.

Von der "Stiftung Neue Kultur" gebe es ein Angebot, gegen Entgelt ein Stiftungskonzept für die vorwiegend kulturelle Nutzung Proras zu erarbeiten.

Dies habe der Bund nicht angenommen, da es mit der Mischnutzung nicht zu vereinbaren sei. Für die beiden südlichen Blöcke werde ein Bebauungsplan erarbeitet.

Die Vermarktung sei äußerst schwierig, so die Regierung, da selbst einzelne Liegenschaftsteile umfangreiche Bruttogeschossflächen umfassten.

Ein Preisnachlass könne gewährt werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen über die verbilligte Veräußerung bundeseigener Liegenschaften vorliegen.

Der Bund habe das Grundstück dem Träger eines Eisenbahn- und Technikmuseums übereignet und auf Mietbasis drei Museen, Galerien und Töpferwerkstätten mit der Aussicht angesiedelt, dauerhaft in Prora bleiben zu können.

Stiftungsideen seien bisher daran gescheitert, ausreichendes Kapital für die Herrichtung von Gebäudeteilen und einen dauerhaften Betrieb der Einrichtung nachzuweisen.

Vorstellungen des Landes und Verhandlungen des Bundes über ein Kommunikations- oder Kongresszentrum seien ohne Erfolg geblieben, heißt es in der Antwort.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010705
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