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108/2000
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IN GENF TSCHETSCHENIEN-RESOLUTION BESCHLIESSEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-mr) Für eine Tschetschenien-Resolution der 56. Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf setzt sich die F.D.P. ein.

In einem Antrag ( 14/3186) verweist die Fraktion auf Feststellungen der Europarates, denen zufolge das russische Vorgehen im Nordkaukasus nicht nur gegen humanitäres Völkerrecht und die Genfer Konventionen von 1949, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.

Die internationale Staatengemeinschaft dürfe nicht länger hinnehmen, dass ihre Appelle, den Konflikt mit friedlichen Mitteln zu lösen, keinerlei Wirkung entfalteten.

Die Bundesregierung sei deshalb aufgefordert, gemeinsam mit ihren Partnern in der EU und in Abstimmung mit den USA in jedem Fall dafür zu sorgen, dass in Genf eine Resolution verabschiedet wird.

Darin sei Moskau aufzufordern, seinen Pflichten aus internationalen Pakten nachzukommen und sicherzustellen, dass das völkerrechts- und menschenrechtswidrige Verhalten seiner Streitkräfte in Tschetschenien unverzüglich beendet wird.

Die russische Regierung müsse sich auch an die von ihr im Rahmen der OSZE-Erklärung von Istanbul im Dezember 1999 übernommene Verpflichtung halten, für eine politische Lösung in Tschetschenien zu sorgen.

In diesem Rahmen sei unverzüglich ein Dialog mit den Rebellen einzuleiten und eine unabhängige Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zu gestatten.

Ferner sei für internationale Beobachter und humanitäre Hilfswerke der Zugang zur Krisenregion sicherzustellen.

Die Abgeordneten sprechen sich auch dafür aus, dass umgehend eine unabhängige Untersuchung im Auftrag der UNO-Menschenrechtskommission über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien stattfindet.

Die für solche Verbrechen verantwortlichen Personen seien zur Verantwortung zu ziehen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010805
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