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111/2000
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BVG-URTEIL ZUR GEFANGENENENTLOHNUNG BALD UMSETZEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/MAR-re) Die baldige Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenentlohnung mahnt die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3237) an.

Nach Angaben der Liberalen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 1. Juli 1998 die Stellung Strafgefangener gestärkt und den Gesetzgeber aufgefordert, das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot zu verwirklichen.

Als unvereinbar mit diesem Gebot des Grundgesetzes habe das Gericht vor allem die Regelungen im Strafvollzugsgesetz zur Gefangenenentlohnung angesehen, so die Fraktion weiter.

Obwohl das Urteil den Gesetzgeber verpflichte, "umgehend, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2000" hier eine Neuregelung zu schaffen, liege der Öffentlichkeit bisher kein Gesetzentwurf vor.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der F.D.P. Auskunft geben, warum bisher noch kein Gesetzentwurf oder Referentenentwurf vorgelegt wurde, in welchem Entwicklungsstand sich der notwendige Entwurf befindet, ob und wie eine rechtzeitige Einbeziehung der für den Strafvollzug zuständigen Bundesländer sichergestellt ist und auf welche Art und Weise dabei deren Finanzprobleme berücksichtigt werden.

Von Interesse ist ebenfalls, welche neuen Entlohnungssätze oder nichtmonetären Maßnahmen bisher in der Diskussion sind und ob ein möglicher Gesetzentwurf im Zusammenhang mit andere gesetzlichen Vorhaben des Justizministeriums steht.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011103
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