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111/2000
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VERSORGUNG DER WEHRDIENSTBESCHÄDIGTEN DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/SAM-vt) Nach der Anzahl von Soldaten aller Statusgruppen mit einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung (WDB) und derjenigen, die einen Ausgleich nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten, erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion.

In einer Kleinen Anfrage ( 14/3212) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, ob sie die Auffassung des Verteidigungsministeriums teilt, Berufssoldaten außer Dienst mit WDB müssten wie Kriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz versorgt werden, um Ungleichbehandlungen auszuschließen.

Dabei interessiert die Fraktion, ob es sich bei den Kriegsbeschädigten ausschließlich um ehemalige Soldaten der Wehrmacht handelt oder ob auch andere Personen dazu zu rechnen seien.

Anlass der Anfrage ist der Jahresbericht der Wehrbeauftragten, der Defizite in der medizinischen Versorgung der Bundeswehr feststellt.

Demnach könnten nach Aussage eines Inspekteurs des Bundeswehr-Sanitätsdienstes im täglichen Inlandsdienstbetrieb lediglich 55 Prozent der truppenärztlichen Tätigkeiten von länger dienenden Sanitätsoffizieren wahrgenommen werden.

Auch hätten sich wiederholt Soldaten beschwert, dass Berufsoldaten mit WDB nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Versorgung gegenüber Beamten der Wehrverwaltung benachteiligt würden.

Deshalb möchte die F.D.P.-Fraktion in Erfahrung bringen, ob Beamte des Bundesgrenzschutzes und der Wehrverwaltung bei gleicher Dienstbeschädigung anders behandelt werden als Berufssoldaten.

Von Interesse ist weiter, ob der geschädigte ehemalige Berufssoldat dem einfachen Standard der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, während für ehemalige Beamte des Bundesgrenzschutzes oder der Wehrverwaltung die Mindestversorgung der Kombination Beihilfe/private Krankenversicherung mit uneingeschränkter Arztwahl und Zweibettzimmer greift, wenn sie als Soldaten wehrdienstbeschädigt wurden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011106
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