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114/2000
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INTEGRATION DER SPÄTAUSSIEDLER SCHWIERIGER GEWORDEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-in) Trotz zurückgegangener Zuzugszahlen ist die Integration von Spätaussiedlern schwieriger geworden.

Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3261) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3138) fest.

Deshalb habe der Bundestag im vergangenen Jahr eine Verlängerung des ursprünglich bis 15. Juli 2000 befristeten Wohnortzuweisungsgesetzes bis Ende 2009 beschlossen.

Die im Wohnortzuweisungsgesetz eingeführte zeitlich begrenzte Bindung von Sozial- und Eingliederungshilfe an den Zuweisungsort gewährleistet nach Regierungsangaben die gleichmäßige Verteilung der Spätaussiedler.

Dadurch sei der ungeregelte Zuzug beendet worden. Die Lage habe sich in den Hauptzuzugsregionen entspannt.

Die Entstehung neuer Ballungsräume sei verhindert worden. Dadurch werde auch die Akzeptanz der Spätaussiedler in der einheimischen Bevölkerung gefördert, heißt es in der Antwort.

Hauptzuzugsgebiete seien Lahr im Ortenaukreis (Baden-Württemberg), die Kreise Cloppenburg, Emsland, Gifhorn, Osnabrück, Vechta und die kreisfreien Städte Salzgitter und Wolfsburg in Niedersachsen, der Oberbergische Kreis und Ostwestfalen in Nordrhein-Westfalen sowie der Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz.

Auffällig sei, so die Regierung, dass Spätaussiedler sich vor dieser gesetzlichen Regelung bevorzugt in der Nähe ihrer Verwandten niedergelassen hätten, da sie auch in ihren Herkunftsgebieten in großen Familienverbänden zusammenlebten.

Für die Bundesregierung stellen verwandtschaftliche Bindungen daher einen wichtigen Grund für die Abwanderung aus den Zuweisungsorten dar.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gehörten von 99.664 arbeitslosen Spätaussiedlern im Durchschnitt des vergangenen Jahres 10.765 der Altersgruppe der unter 25-Jährigen an.

65.287 arbeitslose Aussiedler seien 25 bis unter 50 Jahre alt gewesen. Auf die Altersgruppe der über 50-Jährigen seien 23.613 Personen entfallen.

Die Regierung weist darauf hin, dass sie die Mittel für die gesellschaftliche Integration der Spätaussiedler von 32 Millionen DM 1998 über 42 Millionen DM 1999 auf 45 Millionen DM in diesem Jahr erhöht habe.

Für 2001 werde eine weitere Aufstockung angestrebt. Die Verlagerung des Schwerpunktes der Förderung von den früheren Bildungsseminaren auf die Eingliederung vor allem der jungen Spätaussiedler in das unmittelbare soziale Wohnumfeld werde fortgesetzt.

Das Innenministerium vergebe seit Jahresbeginn die Mittel für die gesellschaftliche Integration bevorzugt für Projekte, die von Netzwerken in den einzelnen Kommunen vorgelegt und begleitet werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011407
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