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128/2000
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REGIERUNG: DREISÄULIGES KREDITSYSTEM HAT SICH BEWÄHRT (ANTWORT)

Berlin: (hib/MAR-fi) Das in Deutschland bestehende dreisäulige Kreditsystem aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Banken hat sich nach Auffassung der Bundesregierung als dauerhaft wachstums- und wettbewerbsfördernd und vergleichsweise krisensicher bewährt.

Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/3334) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3221) mit. Sie sei in Übereinstimmung mit den Ministerpräsidenten mehrerer Bundesländer auch der Auffassung, dass die öffentlichen Banken als "nationales Korrektiv" zu den monopolbildenden Privatbanken mehr denn je nötig seien.

Die Liberalen hatten sich nach der künftigen Rolle öffentlich-rechtlicher Banken im Bankenwettbewerb erkundigt und festgestellt, insbesondere die Landesbanken und Sparkassen seien in das "beihilfe- und wettbewerbsrechtliche Visier der EU-Kommission" geraten.

Wie die Regierung ausführt, habe eine im Finanzministerium eingerichtete Arbeitsgruppe den Auftrag zu klären, ob und gegebenenfalls auf welcher Basis Einvernehmen mit der Europäischen Kommission über beihilferechtliche Fragen zu öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Deutschland erzielt werden könne.

Die Beratungen seien vertraulich.

Der Begriff der Daseinsvorsorge, nach dem die F.D.P. ebenfalls gefragt hatte, erfasst nach Ansicht der Bundesregierung die am Interesse des Gemeinwohls orientierte Erbringung von Leistungen wirtschafts-, gesellschafts-, sozial- oder kulturpolitischer Art.

Hierzu gehörten vor allem die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen, die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie die Kreditversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise durch die Sparkassen.

Wie die Regierung weiter feststellt, belegen Zahlen, dass sich die Großbanken zunehmend aus der Mittelstandsfinanzierung zurückziehen.

Im Rahmen der Beihilfekontrollpolitik, so die Regierung, betrachte sie es als ihre Aufgabe, bei etwaigen Konflikten Lösungswege zu entwickeln, die sowohl dem europäischen Wettbewerbsrecht als auch den berechtigten Interessen der deutschen Unternehmen gerecht würden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012810
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