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136/2000
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IVU- UND UVP-RICHTLINIE AUF DEN WEG BRINGEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/SAM-um) Auf eine rasche Umsetzung der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) und der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dringt ein Antrag der F.D.P.-Fraktion ( 14/3397).

Bis die IVU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist, solle die Bundesregierung auf ein einheitliches Verwaltungsverhalten hinwirken und ein Umweltgesetzbuch auf den Weg bringen.

Nach Angaben der Liberalen hätte die Regierung bereits bis zum 30. Oktober 1999 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen sollen, um die Richtlinien umzusetzen.

Da die europäische IVU-Richtlinie sowohl belastende als auch Vorschriften mit Doppelwirkung enthalte, könne das Problem eines behördlichen Handelns ohne gesetzliche Grundlage entstehen.

Die Notwendigkeit für ein Umweltgesetzbuch begründen die Abgeordneten damit, eine transparente, einheitliche und systematische Umweltpolitik schaffen zu wollen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013606
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