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140/2000
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778.000 NEUE ARBEITSPLÄTZE DURCH REGIONALFÖRDERUNG (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Förderung betrieblicher Investitionen und wirtschaftsnaher Infrastruktur durch die von Bund und Ländern jeweils zu Hälfte finanzierte Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) hat von 1991 bis 1999 dazu beigetragen, rund 973.000 Dauerarbeitsplätze zu sichern und mehr als 778.000 Arbeitsplätze neu zu schaffen.

Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3409) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3249).

Richtig sei, dass mit einer Million DM an GA-Fördermitteln 1996 nur rund 19 Arbeitsplätze entstanden seien.

1992 seien es noch 38 Arbeitsplätze gewesen. Dafür liefert die Bundesregierung vor allem zwei Erklärungen.

Zum einen hänge die arbeitsplatzschaffende Wirkung der GA-Zuschüsse maßgeblich vom Typ der geförderten Investition ab.

Grundsätzlich seien sowohl arbeitsplatzschaffende als auch arbeitsplatzsichernde Investitionen der gewerblichen Wirtschaft förderfähig.

Vor allem in den neuen Ländern habe die Sicherung bestehender Arbeitsplätze in den letzten Jahren im Vergleich zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zugenommen.

Arbeitsplatzschaffende Investitionen für Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen nähmen ab, während stark arbeitsplatzsichernde Arbeitsrationalisierungs- und Umstellungsinvestitionen getätigt würden.

Zweitens habe der zunehmende internationale Wettbewerb in den letzten Jahren dazu geführt, dass wettbewerbsfähige Arbeitsplätze deutlich kapitalintensiver geworden seien.

Nach Regierungsangaben müssen die Länder prüfen, ob ein Investitionsvorhaben die Voraussetzungen für eine GA-Förderung erfüllt.

Wie die Regierung ausführt, würde die GA-Förderung überschätzt, wenn man von ihr erwartete, dass sie allein die Arbeitslosigkeit bekämpfen könnte.

Mit einer Mittelausstattung von etwa einem halben Prozent des gesamten Bundesetats könne sie nicht den durch gesamtwirtschaftliche Faktoren ausgelösten Anstieg der Erwerbslosigkeit in den neunziger Jahren vollständig neutralisieren oder ins Gegenteil verkehren.

Ihr Ziel sei es vielmehr, den Strukturwandel in den bedürftigsten Regionen zu flankieren und die Belastungen, die dieser Strukturwandel dort mit sich bringt, zu mildern. Diesem Ziel werde die GA umfassend gerecht, heißt es in der Antwort.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0014005
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