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142/2000
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ZUM NEUEN SOZIALTARIF DER TELEKOM STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/MAR-wi) Der seit dem 1. Dezember 1999 geltende neue Sozialtarif der Deutschen Telekom AG (DT AG) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3463).

Die Bundesregierung soll Auskunft geben, ob der neue Tarif von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation genehmigt worden ist und wie die Entscheidung begründet wurde.

Die DT AG biete, so die F.D.P., einen Sozialtarif für Kunden an, die entweder von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder BAföG erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent sind.

Nach Angaben der Fraktion wird seit dem 1. Dezember 1999 der Sozialtarif nicht mehr von der Grundgebühr abgezogen, sondern gilt nur noch für tatsächlich vertelefonierte Standard-Verbindungen im T-Net.

Bedingung für die Gewährung des Sozialtarifs sei außerdem ein Vollanschluss bei der DT AG. Kunden, die zur Kostenersparnis zusätzlich einen Preselection-Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hätten, fielen aus dem Sozialtarif heraus.

Die Regierung soll nach dem Willen der F.D.P. erklären, wie sie diese Einschränkungen bewertet, insbesondere auch im Hinblick auf das Gerechtigkeitsgefühl der betroffenen Mitbürger und auf eine mögliche Ausnutzung der Monopolstellung der DT AG.

Weiter fragen die Liberalen, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf sehe, auf eine Änderung des derzeit geltenden Sozialtarifes hinzuwirken.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0014202
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