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149/2000
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Petitionsausschuss

RECHTE DER BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION STÄRKEN

Berlin: (hib/MIK-pt) Einvernehmlich zur Kenntnis genommen hat der Petitionsausschuss am Mittwochvormittag die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Erarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EuB-EP 600).

Die Entschließung enthalte "überwiegend" Aspekte, die aus Sicht des Ausschusses "uneingeschränkt" befürwortet werden könnten.

Nach Meinung der Petitionsausschussmitglieder enthält die Entschließung eine Vielzahl von Ansätzen, mit denen eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union erreicht werden könne, die zur Stärkung der Rechte der Bürger der Europäischen Union und zur Festigung des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union beitragen könnten.

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird nach einem Bericht des Petitionsausschusses die Notwendigkeit der Stellung einer Grundrechtecharta und ihre Stellung im Gefüge des europäischen Gemeinschaftsrechts betont.

Das Europäische Parlament, das die Entschließung am 16. März 2000 angenommen hatte, stellt dabei fest, dass die Anerkennung und die Ausformung von Grund- und Bürgerrechten einer seiner originären Aufgaben ist.

Deshalb soll die Rechtsverbindlichkeit der Charta auch durch Aufnahme in den Vertrag über die Europäische Union gesichert werden; zudem soll eine Klausel aufgenommen werden, nach der das Europäische Parlament allen Eingriffen in die Grundrechte zustimmen müsse.

Darüber hinaus wird gefordert, dass die Charta bestimmte grundlegende Rechte enthalten soll. Dazu gehöre das Recht der freien Vereinigung in Gewerkschaften und das Streikrecht.

Durch die Charta solle den Menschen Rechtsschutz eingeräumt werden gegenüber neuen Grundrechtsbedrohungen, etwa im Bereich der Informations- und Biotechnologien.

Zudem sollen die Rechte der Frauen gestärkt werden und die allgemeine Nichtdiskriminierungsklausel sowie der Schutz der Umwelt soll nochmals bekräftigt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0014901
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