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153/2000
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KOALITION FÜR ZÜGIGE UMSETZUNG DER KOPENHAGENER ZIELE (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Koalition ist dafür, die Umsetzung der Ziele des Kopenhagener Weltsozialgipfels von 1995 und der Entwicklungszusammenarbeit zwischen den einzelnen Staaten und innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag ( 14/3515) eingebracht, in dem die Bundesregierung außerdem aufgefordert werden soll, weiterhin für die Verwirklichung der Menschenrechte, die Schaffung demokratischer Strukturen und eine "verantwortungsvolle Staatsführung" einzutreten, da diese Elemente von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung seien.

Daneben soll die Exekutive sich auf europäischer Ebene für den weiteren Abbau von Exportsubventionen und Handelsbarrieren der Industrieländer für Produkte aus den Entwicklungsländern einsetzen, und zwar insbesondere bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Textilien.

Schließlich soll sich die Regierung für eine Umstrukturierung der Welthandelsorganisation (WTO) stark machen, so dass die WTO den Bedürfnissen und der Situation von Entwicklungsländern besser gerecht werde.

Weiter heißt es, die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen Ende Juni in Genf wolle die bisherige Umsetzung des Weltsozialgipfels von 1995 überprüfen und Maßnahmen beschließen, wie die Beschlüsse in Zukunft umgesetzt werden sollen.

Dabei müssen in den Augen der Koalition die zunehmende Globalisierung und die "unzureichenden Chancen" der Entwicklungsländer im Welthandel berücksichtigt werden.

Die Abgeordneten begrüßen in ihrem Antrag die Gesamtorientierung der Entwicklungspolitik der Regierung, die den Beschlüssen des Kopenhagener Gipfels entspreche und verschiedene Rahmenbedingungen mithilfe der deutschen Einflussnahme bereits verändert worden seien.

Gleichzeitig sei es 1999 auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Köln gelungen, Schuldenerleichterungen für Entwicklungsländer durchzusetzen.

Nach Angaben der Parlamentarier wird die Regierung zirka 30 Ländern bis zu 10 Milliarden DM erlassen, wenn die betroffenen Länder ihrerseits "notwendige Reformen" durchführen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015304
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