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157/2000
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VERBESSERUNGEN FÜR JUNGE FAMILIEN GEPLANT (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/MAR-fa) Angemessene strukturelle Verbesserungen beim Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub einschließlich einer erleichterten Teilzeitarbeit während dieser Zeit sind Ziele eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes ( 14/3553).

Der Entwurf ist wortgleich mit einem bereits früher von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf ( 14/3118).

Nach dem vorliegenden Entwurf soll die seit 1986 unveränderte Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmonat des Kindes, die etwa mit dem Jahres-Nettoeinkommen vergleichbar ist, je nach Familiengröße um rund zehn bis zwölf Prozent steigen.

Sie erhöhe sich damit für Eltern mit einem Kind von 29.400 DM auf 32.200 DM (für Alleinstehende mit einem Kind von 23.700 auf 26.400DM.

Der Kinderzuschlag für jedes weitere Kind steige von 4.200 DM um 14 Prozent auf 4.800 DM, danach stufenweise auf 6.140 DM ab 2003. Neben dem monatlichen Regelbetrag von 600 DM Erziehungsgeld bis zum 2. Geburtstag des Kindes sieht der Gesetzentwurf alternativ ein budgetiertes Erziehungsgeld von 900 DM monatlich vor, das nur im ersten Lebensjahr des Kindes und unter Verzicht auf einen Teil des sonstigen Gesamtbetrages gezahlt werden soll.

Weiter ist laut Entwurf unter anderem geplant, dass Eltern den Erziehungsurlaub künftig ganz oder zeitweise auch gemeinsam nehmen können, wobei sich dadurch seine Gesamtdauer von bis zu drei Jahren für jedes Kind nicht verlängert.

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, bis zu zwölf Monate des Erziehungsurlaubs auch noch bis zum achten Geburtstag zu nehmen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates widerspricht die Bundesregierung dessen Befürchtung, der Gesetzentwurf werde durch die weitere Verkomplizierung der Regelungen und die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten beim Erziehungsgeld die Verwaltungen der Länder und Gemeinden spürbar zusätzlich belasten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015704
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