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159/2000
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VORTEILE FÜR STEUERPFLICHTIGE BEI UMSTELLUNG AUF EURO (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-fi) Die Bundesregierung plant, die einzelnen Steuergesetze und Verordnungen in einer Weise von DM auf Euro umzustellen, dass ihren Angaben zufolge die große Mehrzahl der Steuerpflichtigen im Vergleich zur derzeitigen Situation besser gestellt wird.

Dies erklärt die Regierung in einem Gesetzentwurf ( 14/3554) zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge.

Daraus geht auch hervor, dass als Ergebnis der vorgeschlagenen Regelungen mit Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 700 Millionen DM gerechnet wird.

Die Regierung verfolgt nach eigenen Worten bei der Einführung des Euro das politische Ziel, umstellungsbedingte Nachteile für den Bürger weitgehend zu vermeiden.

Da durch exakte Umrechnung von DM-Beträgen in Euro an die Stelle jedes bisher "runden" DM-Betrages ein "krummer" Euro-Betrag trete, sollten diese "krummen" Beträge zugunsten einer praktischen Handhabbarkeit und einer leichteren Orientierung im Rechtsverkehr durch Beträge ohne Kommastellen vermieden werden ("Glättung").

Soweit eine solche Glättung von Euro-Beträgen notwendig oder zweckmäßig erscheine, solle sie nicht dazu führen, dass sich die Steuerbürger übervorteilt fühlten.

Dies sei ein entscheidender Beitrag für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Euro, weil sie zeige, dass dessen Einführung keine Währungsreform, sondern ein bloßer Umrechnungsvorgang sei.

Der größte Teil der von der Regierung berechneten Steuermindereinnahmen entfällt nach ihren Angaben auf den Einkommensteuertarif.

Nach geltendem Recht sei das zu versteuernde Einkommen vor Berechnung der Einkommensteuer auf einen durch 54 (Splittingtarif: 108) teilbaren vollen DM-Betrag abzurunden.

Die 54er-Stufen seien insbesondere mit Rücksicht auf die Lohnsteuertabellen gewählt worden, damit bei unterjährigen Lohnsteuertabellen in den Stufenhöhen kein Bruchteil eines Pfennigs entstünde.

Allein der im Gesetzentwurf vorgesehene Tarif mit 54er-Stufen auch beim Euro führe nunmehr zu Steuermindereinnahmen von insgesamt 400 Millionen DM.

Der Wegfall nahezu jeder zweiten Tabellenstufe habe in etwa eine Halbierung des Umfangs der Einkommenssteuer- sowie Lohnsteuertabellen zur Folge.

Dies führe bei der großen Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu den genannten Verbesserungen, bei einer größeren Zahl von Steuerpflichtigen in Grenzbereichen aufgrund der Umrechnung des zu versteuernden Einkommens mit dem Umrechnungskurs von 1,95583 auch zu Schlechterstellungen.

Diese würden sich allerdings nur im Bereich zwischen 75 Pfennig (Ledige) bzw. 1,50 (Verheiratete) im Monat bewegen.

Die Regierung rechnet eigenen Angabe zufolge ferner damit, dass "nicht zu vernachlässigende" einmalige Umstellungskosten für Unternehmer, Berater und Finanzverwaltung im Zuge der Umrechnung entstehen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015903
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