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162/2000
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REGIERUNG HÄLT "POWERSHOPPING" NICHT FÜR UNZULÄSSIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-wi-) Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung "powershopping" oder virtuelle Einkaufsgemeinschaften seien handelsunüblich und daher unzulässig.

Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/3618) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3365) hervor. Die Regierung begründet ihre Haltung damit, dass diese Vertriebsformen erst durch die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich würden.

Die Liberalen hatten sich in ihrer Anfrage auf zwei Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg und des Landesgerichts Köln bezogen, die nach Angaben der Fraktion in der spezifischen Internet-Vertriebsform "Powershopping" auch Verstöße gegen das Rabattgesetz sowie "gegen die guten Sitten im Wettbewerb" sahen.

Bei "Powershopping" handelt es sich den Angaben zufolge um Internet-Anbieter, die gezielt die Interessenten für bestimmte Waren anwerben, um aufgrund einer möglichst großen Interessentenzahl Preisrabatte bei Verkäufern zu erzielen.

Allerdings, so gibt die Regierung zu bedenken, müssten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter anderem die Rabatt- und Zugabebestimmungen, wegen der durch die neue Technologie geschaffenen Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten überdacht und gegebenenfalls liberalisiert werden.

Nach eigenen Angaben setzt sie sich für eine weitere Harmonisierung des Wettbewerbsrechts auf europäischer Ebene ein, weil es im EU-Ausland keine dem deutschen Rabattgesetz vergleichbare Regelung gebe.

Wenn nur deutsche Anbieter im Internet das Recht ihres Heimatstaates berücksichtigen müssten, würde dies zu ihrer einseitigen Benachteiligung führen.

Mit Blick auf den Standort Deutschland wäre eine solche Regelung "unverantwortlich". Wirtschafts- und Justizministerium planten deshalb mit betroffenen Verbänden, Organisationen und Institutionen eine gemeinsame Anhörung, bei der rabatt- und zugaberechtsbezogene Aspekte erörtert werden sollen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016205
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