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164/2000
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REGIERUNG: KEIN HANDLUNGSBEDARF WEGEN TELEKOM-SOZIALTARIF (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung sieht weder eine rechtliche Eingriffsmöglichkeit noch einen Handlungsbedarf, um auf die Deutsche Telekom AG wegen der seit 1. Dezember 1999 gültigen Neuregelungen für den Sozialtarif Einfluss zu nehmen.

In ihrer Antwort ( 14/3633) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3463) heißt es, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post habe die Änderung nicht als genehmigungspflichtig eingeordnet, weil die Gewährung einer Vergünstigung aus sozialen Gründen als Verzicht auf eine Entgeltforderung der Deutschen Telekom einzuordnen sei.

Die F.D.P. hatte ausgeführt, dass die Telekom einen Sozialtarif für Kunden anbietet, die entweder von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.

Seit 1. Dezember werde der Sozialtarif nicht mehr von der Grundgebühr abgezogen, sondern gelte nur noch für tatsächlich vertelefonierte Standard-Verbindungen, wobei ein Vollanschluss bei der Deutschen Telekom Voraussetzung für die Gewährung des Sozialtarifs sei.

Die Regierung weist darauf hin, dass die Telekommunikationsgesetzgebung grundsätzlich keine besonderen Vergünstigungen für einzelne Nutzergruppen wie Behinderte oder sozialbedürftige Menschen vorsieht.

Die von der Telekom gewährten Vergünstigungen würden als freiwillige Leistungen eingestuft, auf deren Gestaltung die Bundesregierung keinen Einfluss nehmen könne.

Ähnliche freiwillige Leistungen anderer Telekommunikationsunternehmen gegenüber sozialbedürftigen Menschen würde die Regierung begrüßen, heißt es in der Antwort.

Sie verkennt nach eigenen Angaben nicht "mögliche Nachteile", die im Einzelfall einer Person entstehen können, für die eine vertragliche Bindung an einen anderen Anbieter (Preselection-Vertrag) vorteilhaft ist.

Den Betroffenen bleibe in diesem Fall die Möglichkeit, vor allem im Fernverkehr auf besonders günstige Anbieter im Call-by-Call-Verfahren zurückzugreifen, wodurch die Nachteile minimiert würden.

Die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung sieht die Bundesregierung in der Änderung des Sozialtarifs nicht.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016403
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