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167/2000
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Petitionsausschuss

FAHRZEUGGEBUNDENE EINSTIEGSHILFEN BEI DER BAHN GEFORDERT

Berlin: (hib/MIK-bn) Der Petitionsausschuss setzt sich weiterhin für fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen für Behinderte in ICE-Waggons der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein.

Deshalb beschlossen die Ausschussmitglieder am Mittwochvormittag einvernehmlich, zur zugrundeliegenden Petition aus dem Jahre 1993 weitere Stellungnahmen einzuholen.

In einem Schreiben hatte der Vorsitzende der DB AG, Hartmut Mehdorn, die Aufrüstung der ICE-Wagen abgelehnt.

Er teilte mit, dass die Bahn sich "auf Grund wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Restriktionen für ein System der bahnsteiggebundenen Einstiegshilfen entschieden habe".

Der Ausbau der Bahnsteige biete nach seiner Einschätzung die "richtige Balance" zwischen den berechtigten Anforderungen der Behinderten und einer technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Lösung.

Die Bahn werde weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden den Service für behinderte Reisende ausbauen und optimieren, heißt es weiter.

Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) wies darauf hin, dass die Einflussmöglichkeiten des Ministeriums auf die DB AG begrenzt seien.

Die Eisenbahn des Bundes sei nicht mehr Teil und Gegenstand der bundeseigenen Verwaltung; vielmehr sei die DB AG ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, für das die allgemeinen handelsrechtlichen Regeln gelten würden.

Einzelfragen der Angebotsgestaltung blieben daher grundsätzlich der unternehmerischen Entscheidung der Bahn überlassen.

Er sehe deshalb auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage keine Möglichkeiten, der DB AG fahrzeuggebundene Einstiegshilfen vorzuschreiben.

Die Bahn erhalte für die Fahrzeugbeschaffung im Fernverkehr keine Bundesmittel, führte er in seinem Schreiben weiter aus.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses konnten sich diesen Ausführungen nicht anschließen. Nach ihrer Einschätzung hat die Bahn in den vergangenen Jahren in dieser Frage wenig "Sensibilität" gezeigt.

Zudem kritisierten sie, dass die DB AG "völlig unterschiedliche" Angaben über die Kosten einer Aufrüstung gemacht habe.

So sei der Kostenrahmen von Mitarbeitern der Bahn einmal mit 50.000 DM und einmal mit 240.000 DM pro Wagen geschätzt worden.

Schließlich wiesen sie darauf hin, dass die EU für Busse fahrzeuggebundene Einstiegshilfen vorsehen wolle; eine solche Richtlinie könne für Bahnen auch noch kommen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016701
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