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167/2000
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ZAHL DER "GIROKONTEN FÜR JEDERMANN" NAHM DEUTLICH ZU (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/VOM-fi) Seit 1996 ist die Zahl der "Girokonten für jedermann" von 250.000 auf 1,12 Millionen gestiegen.

Dies berichtet die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/3611). Dieser Anstieg dokumentiere, dass die Kreditinstitute die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), in dem die Verbände der Kreditwirtschaft zusammengeschlossen sind, angenommen haben.

In dieser Empfehlung aus dem Jahre 1995 hatten die Banken nach Angaben der Regierung ihre Bereitschaft erklärt, für jeden Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto zu führen, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte.

Eine Pflicht zur Eröffnung oder Fortführung eines Girokontos sollte für die Institute nur dann nicht bestehen, wenn dies unzumutbar sei.

Die seit Mitte 1996 weiter rückläufige und äußerst geringe Zahl der beim Bundesfinanzministerium eingegangenen Bürgereingaben zum Thema "Girokonto für jedermann" unterstreiche diese Einschätzung, so die Regierung.

Auch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen habe festgestellt, dass es sich derzeit um kein vordringliches oder verbreitetes Problem handele.

Vor diesem Hintergrund habe sich die Empfehlung des ZKA und der damit beschrittene Weg einer freiwilligen Regelung durch die Kreditwirtschaft grundsätzlich bewährt.

Dabei hätten alle Kreditinstitutsgruppen zur weiteren Verbreitung des "Girokontos für jedermann" beigetragen.

Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung zeigten die beim Bundesfinanzministerium und beim Bundesaufsichtsamt eingehenden Eingaben, dass es nach wie vor Fälle gebe, in denen Kreditinstitute die Empfehlung nicht beachteten und eine Kontoeröffnung oder Kontokündigung zu Unrecht ablehnten.

Daher besteht nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin Handlungsbedarf.

Die Regierung plädiert allerdings nicht für eine gesetzliche Regelung. Sie könnte vielen Bürgern den falschen Eindruck eines uneingeschränkten Anspruch auf ein Girokonto vermitteln und damit unerfüllbare Erwartungen wecken, heißt es in dem Bericht.

Auch bestünde die große Gefahr vieler Rechtsstreitigkeiten. Dagegen sollte eine erneute Initiative ergriffen werden, um die Kreditinstitute dauerhaft und in jedem Einzelfall zur Einhaltung der ZKA-Empfehlung zu bewegen.

Um die Position der potenziellen Bankkunden zu stärken, kommt aus Sicht der Bundesregierung in Betracht, die Empfehlung zu erweitern.

So sollte sich der Kunde bei aus seiner Sicht ungerechtfertigter Ablehnung einer Kontoeröffnung oder -kündigung an eine zuständige Stelle innerhalb des betroffenen Verbandes wenden können.

Der ZKA sollte zur Einrichtung von Beschwerdestellen in den Verbänden für die jeweiligen Mitgliedsinstitute auffordern.

Diese Stellen könnten die Kunden umfassend unterstützen, das Verhältnis von Bank und Kunden verbessern und die Gerichte entlasten, heißt es weiter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016703
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