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178/2000
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Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BIOMASSEVERORDNUNG UMSTRITTEN

Berlin: (hib/SAM-um) Kritisch hat sich der Umweltausschuss am Mittwochvormittag mit einer von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse ( 14/3489) auseinandergesetzt.

Die Biomasseverordnung soll die technischen Verfahren regeln und Stoffe definieren, die zur Stromerzeugung verwendet werden dürfen.

Die SPD-Fraktion betonte, es seien Stoffe wie Klärgas und Deponiegas ausgeschlossen worden, da ihr Einsatz bereits an anderer Stelle im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben worden sei.

Auch wolle man Altholz mit einem geringen Quecksilbergehalt nicht einsetzen.

Auf große Kritik stieß bei der CDU/CSU ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der zusammen mit der Verordnung gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS angenommen wurde.

Dem Änderungsantrag zufolge soll schadstoffbelastetes Holz von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden.

Die Union verwies darauf, dass schadstoffbelastetes Holz bereits seit geraumer Zeit mit Hilfe bestimmter Technologien in umweltverträglicher Weise genutzt werden könne, ohne dass dabei große Emissionen entstünden.

Nun aber solle auf wertvolles Holz zurückgegriffen werden, wie etwa Waldholz oder Sägespäne, das nach den Vorstellungen der Union nicht der energetischen, sondern der stofflichen Nutzung zugeführt werden soll.

Von Seiten der Bündnisgrünen hieß es dazu, es gäbe weniger Probleme bei Biomasse, wenn zur Verwertung von Althölzern bereits eine Verordnung vorläge.

Die bestehende Regelungslücke mache es jedoch notwendig, dass die Bundesregierung zuerst eine Altholzverordnung vorlege und in einem zweiten Schritt die Biomasseverordnung in Richtung halogenhaltiger Hölzer ausweite.

Im Jahre 2002 könnten Althölzer dann auch in den Katalog der Stoffe aufgenommen werden, die im Rahmen der Biomasseverordnung genutzt werden können.

Bündnis 90/Die Grünen gaben auch zu bedenken, dass bei den Althölzern und höher belasteten Hölzern die Gefahr einer Überförderung bestehe.

Für sie müsse extra eine neue Vergütungsklasse geschaffen werden. Deshalb wolle man im Zuge einer geplanten Altholzverordnung auch noch einmal die Vergütungssätze überarbeiten.

Die Förderungspolitik war auch Gegenstand der F.D.P.-Kritik. So sei bereits beim Erneuerbare-Energien-Gesetz die Art der Förderung "verfehlt" gewesen, die sich bei der Biomasse "nahtlos" fortsetze.

Sie bemängelte eine zu starke Reglementierung, die sich schon in der Definition dessen äußere, was Biomasse sein solle.

"Wenn Sie das Ziel verfolgen, die Biomasse zu fördern, müßten sie mehr Stoffe einbeziehen, anstatt einen Großteil des Holzes auszuschließen", so die Fraktion. Das ganze Gesetz sei von der Argumentation her "inkonsequent".

Die PDS wiederum bemängelte, dass in der vorliegenden Verordnung bereits kontaminierte Hölzer einbezogen würden, wie etwa "verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz", das den Sondermüllverbrennungsanlagen entzogen würde.

Die Fraktion forderte, den Einsatz von kontaminiertem Holz künftig wesentlich zu vermindern.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017803
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