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181/2000
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EINHEITLICHEN GEWERBEBEGRIFF FÜR SCHAUSTELLER EINFÜHREN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-to) SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS treten in einem gemeinsamen Antrag ( 14/3786) dafür ein, dass in der Gewerbeordnung ein einheitlicher Gewerbebegriff für Schausteller eingeführt wird.

Damit sollen einheitliche Regelungen für das gesamte Schaustellergewerbe erreicht werden. Auf Volksfesten sollte ferner der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel und schaustellerische Dienstleistungen beibehalten werden.

Die Regierung wird aufgefordert zu prüfen, ob für Transportfahrten von Schaustellern und Marktkaufleuten weitere Freistellungen von Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen möglich sind.

Darüber hinaus sollten die Fahrzeuge der Schausteller und Marktkaufleute mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen gleichgestellt werden.

Die finanzielle Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus sollte es zudem ermöglichen, so die Abgeordneten, das Marketing für deutsche Volksfeste im In- und Ausland fortzusetzen.

Darüber hinaus werden Länder, Städte und Gemeinden gebeten, auf Volksfesten und Märkten keine Bagatellsteuern zu erheben und die Gebühren nicht erhöhen.

Die Fraktionen argumentieren, dem "Kulturgut Volksfest" fehle es oft an rechtlichem Schutz und Unterstützung angesichts eines harten Wettbewerbs.

Die mobilen Schausteller und Marktkaufleute würden auch immer stärker durch Betriebe des stationären Gewerbes aus dem Nahrungsmittelhandwerk, der Getränkewirtschaft sowie von Privatpersonen, Vereinen und Institutionen vom jeweiligen Volksfestplatz verdrängt.

Weitere Belastungen seien Auflagen durch Gesetze und Verordnungen sowie die Streichung von Strecken und Verladebahnhöfen durch die Deutsche Bahn AG.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018105
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