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184/2000
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1.561 ASYLANTRÄGE VON KONGOLESISCHEN BÜRGERN SEIT JULI 1998 (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Von Juli 1998 bis einschließlich Mai 2000 haben 1.561 Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo in Deutschland einen Asylantrag gestellt.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3725) auf eine Kleine Anfrage der PDS. Zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zur bundesdeutschen Abschiebepraxis ( 14/3582) wird ausführt, Zahlen von Angehörigen anderer Staaten, die wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen im Kongo möglicherweise ebenfalls in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, seien nicht bekannt, da diese Fälle statistisch nicht erfasst würden.

Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, hatten 26.434 Staatsangehörige aus der Demokratischen Republik Kongo - vormals Republik Zaire - zwischen Januar 1986 und Juni 1998 einen Asylantrag in Deutschland gestellt.

Im gleichen Zeitraum seien vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 1.245 Asylanträge von Flüchtlingen aus der heutigen Demokratischen Republik Kongo positiv beschieden worden.

Darüber hinaus sei zwischen Januar 1994 und Juni 1998 in 302 Fällen Abschiebeschutz nach dem Ausländergesetz gewährt worden.

Abgeschoben in die Republik Kongo wurden laut Antwort 84 Personen im Jahr 1998, 104 Personen in 1999 und 39 Personen von Januar bis 30. April 2000. Nicht bekannt sei der Bundesregierung eine Zunahme der Fälle von Selbstjustiz oder Lynchmord durch die Bevölkerung in den von der Regierung kontrollierten Gebieten der Demokratischen Republik Kongo in jüngerer Zeit.

Auch dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kinshasa lägen hierüber keine Erkenntnisse vor.

Eine Häufung solcher Vorfälle sei zuletzt in unmittelbarem Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen um die Hauptstadt Kinshasa im August/September 1998 festgestellt worden.

Zum jüngsten Bericht von amnesty international über den Kongo vom 31. Mai 2000 führt die Regierung aus, im Auswärtigen Amt sei dieser Bericht bekannt.

Er werde bei der anstehenden Aktualisierung des Lageberichts für die Demokratische Republik Kongo ausgewertet.

Das Auswärtige Amt tausche "bei Bedarf" in vierteljährlichen Sitzungen mit Vertretern des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und den großen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), darunter auch amnesty international, Informationen über die Situation in einzelnen Herkunftsländern aus.

Durch diesen Austausch sowie durch stets mögliche schriftliche Stellungnahmen erhielten die Vertreter von UNHCR und NGOs Gelegenheit, ihre Beiträge zu kritischen Sachverhalten regelmäßig einzubringen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018406
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