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185/2000
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MINDESTSTANDARDS FÜR UNTERNEHMENSÜBERNAHMEN SCHAFFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-wi) Für einen EU-weiten gesetzlichen Mindeststandard als ordnungspolitischen Rahmen von Unternehmensübernahmen setzt sich die CDU/CSU-Fraktion ein.

In einem Antrag ( 14/3776) heißt es, der Rechtsrahmen sollte einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Aktionäre der Zielgesellschaft und des Bieters gewährleisten.

Der Bundestag sollte sich nach dem Willen der Abgeordneten dafür stark machen, dass eine pauschale EU-weite Übernahmeschwelle von 30 bis 35 Prozent aller stimmberechtigten Anteile festgelegt wird.

Auch sollten keine Regelungen zur Barzahlungsverpflichtung einzelner Mitgliedstaaten eingeführt werden können, die über die Bestimmungen des Gemeinsamen Standpunktes der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vom 9. Juni 2000 hinausgehen.

Die Pflicht zur Abgabe eines Barzahlungsangebots ist diesem Standpunkt zufolge nur dann erforderlich, wenn die Gegenleistung nicht aus liquiden Wertpapieren besteht.

Da die meisten Übernahmen grenzüberschreitend vorgenommen würden, sollte eine Barzahlungspflicht nicht auf nationaler Ebene geregelt werden, so die CDU/CSU.

Ferner sollte ein "angemessenes Abwehrpotenzial" der Zielgesellschaft sichergestellt werden, indem die totale Stillhalte- und Neutralitätspflicht sowie eine ausschließlich zwingend vorgeschriebene Bindung des Vorstands an den Beschluss der Hauptversammlung bei Abwehrmaßnahmen durch eine "flexiblere Regelung" ersetzt wird.

Die Fraktion tritt zudem dafür ein, dass auch die möglichen Auswirkungen der geplanten Fusion der Deutschen Börse AG Frankfurt am Main mit der London Stock Exchange bei einer nationalen Übernahmegesetzgebung berücksichtigt werden.

Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie sollte von vier auf zwei Jahre verkürzt werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit sollte die Bundesregierung hier national nicht vorgreifen, sondern prüfen, ob ein nationales Übernahmerecht darüber hinaus notwendig und sachgerecht ist, wenn ein EU-weiter Mindeststandard gewährleistet ist.

Mit der Verabschiedung der EU-Übernahmerichtlinie, über die sich die Mitgliedstaaten bereits verständigt hätten, sei im ersten Halbjahr 2001 zu rechnen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018503
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