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187/2000
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F.D.P.: WAFFENBEGRIFF AUF KAMPFHUNDE ERWEITERN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-in) Nach Ansicht der F.D.P. muss der Waffenbegriff auf Kampfhunde erweitert werden. Die anstehende Novellierung des Waffengesetzes biete dazu Gelegenheit, so die Liberalen in einem Antrag ( 14/3785).

Damit könnten Verbote und sonstige Schutzvorschriften nach dem Waffenrecht auch auf Kampfhunde und ihre Halter angewandt werden, argumentieren die Abgeordneten.

Sie sprechen sich des Weiteren dafür aus, den Bußgeldrahmen des als Ordnungswidrigkeit geahndeten Tatbestandes des "Haltens gefährlicher Tiere" auf 50.000 DM zu erhöhen.

Wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/3825) sprechen sich auch die Freien Demokraten für eine obligatorische Haftpflichtversicherung für die Halter gefährlicher Hunde aus.

Sie betonen dazu, die vertragliche Versicherungsleistung für Personenschäden dürfe dabei nicht unter 1 Million DM liegen.

Die F.D.P. fordert ferner, dass im Tierschutzgesetz enthaltene Verbot der Qual- und Aggressionszucht in einer Rechtsverordnung zu konkretisieren.

Dabei seien insbesondere bestimmte Formen der Aggressionszucht von Hunden zu verbieten. Um die Züchtung neuer Kampfhunderassen zu verhindern, müssten Hunde mit genetisch artfremden Eigenschaften von der Zucht ausgeschlossen werden.

Auch dazu bedürfe es einer Rechtsverordnung. Die Bundesregierung habe sich ferner auf europäischer Ebene nachdrücklich dafür einzusetzen, dass ein Export- und Importverbot sowie ein Handelsverbot von qualgezüchteten Wirbeltieren verhängt wird.

Mit einem Straftatbestand solle ein solches Verbot wirksam sanktioniert werden, so die Freien Demokraten weiter.

Die Fraktion begrüßt in ihrem Antrag, dass sich die Bundesländer angesichts der jüngsten Vorfälle mit Kampfhunden zu ihrer Verantwortung bekannt hätten.

Sie seien nunmehr aufgefordert, die von den Innenminister beschlossenen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen.

Auch die Kommunen müssten alles in ihrer Macht stehende tun, um notwendige Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen. Dies gelte vor allem für Vollzug und Sanktionen, da es dabei in der Vergangenheit zu "nicht hinnehmbaren Defiziten" gekommen sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018705
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