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195/2000
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INSOLVENZ BEI UNTERNEHMEN NICHT FOLGE VON EU-PRÜFUNG (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-fi) Die Dauer beihilferechtlicher Prüfungen durch die Europäische Kommission ist nach Ansicht der Bundesregierung vermutlich nicht ausschlaggebend für die Insolvenz von Unternehmen, auch wenn die EU-Kommission in einzelnen Fällen "unverhältnismäßig lange geprüft" habe.

Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3907) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/3732).

Die Gründe für die Insolvenz von Unternehmen, die von der Kommission auf einen Beihilfeanspruch hin geprüft worden waren, seien "vielfältiger Art".

Ob dadurch die jeweils betroffenen ostdeutschen Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit "getrieben" worden seien, wie dies nach Angaben der Liberalen eine Tageszeitung dargestellt hatte, ließe sich nicht nachweisen.

Darüber hinaus erklärt die Bundesregierung, sich mit den zuständigen Bearbeitern bei der Europäischen Kommission so eng abstimmen zu wollen, dass ein Verfahrensabschluss bei Beihifeanträgen so schnell wie möglich erfolgt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0019502
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