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200/2000
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ÜBER ABSCHIEBUNGEN NACH SRI LANKA INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/WOL-in) Nach einem Aussetzen der Abschiebung von Personen nach Sri Lanka erkundigt sich die Fraktion der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3917).

Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf Pressemeldungen, wonach sich die Situation in Sri Lanka so dramatisch verschlechtert habe und Anfang des Jahres überwiegend tamilische Einwohner zu Tausenden verhaftet oder aus ihrer Heimat vertrieben worden seien.

Am 3. Mai 2000 habe die Regierung Sri Lankas den Kriegszustand erklärt und gleichzeitig ein Gesetz für öffentliche Sicherheit in Kraft gesetzt, das es den Behörden unter anderem erlaube, ohne konkrete Begründung Verhaftungen vorzunehmen, Verbote auszusprechen oder persönliches Eigentum zu konfiszieren.

Vielen tamilischen Staatsangehörigen seien im Zuge kurzzeitiger Inhaftierung sämtliche Personalpapiere abgenommen worden, was dazu führe, dass sie jederzeit neu verhaftet werden könnten und in Polizeigewahrsam schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt seien.

Vor diesem Hintergrund habe die UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge, Professor Ogata, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert, Flüchtlingen aus Sri Lanka Asyl zu gewähren.

Die Abgeordneten wollen von der Regierung wissen, ob sie das weitere Schicksal der am 15. März und 28.

April 2000 nach Sri Lanka abgeschobenen Personen beobachten ließ und welche Erkenntnisse sie daraus gezogen habe.

Sie fragen weiter, ob die Bundesregierung auch der Auffassung sei, dass insbesondere Personen, die lediglich über ein Passersatzdokument verfügen, bei ihrer Rückkehr nach Sri Lanka mit Inhaftierungen und schweren Menschenrechtsverletzungen rechnen müssen.

Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung angesichts der "gefährlichen Lage in Sri Lanka" den Innenministern und Innensenatoren der Länder vorschlagen werde, die Abschiebung von Personen nach Sri Lanka bis auf Weiteres auszusetzen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020002
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