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201/2000
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TELEFONISCHE RECHTSBERATUNG SINNVOLL UND ZEITGEMÄSS (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-re) Die Bundesregierung hält die telefonische Rechtsberatung über Anwalt-Hotlines grundsätzlich für eine sinnvolle und zeitgemäße Einrichtung.

Wie aus ihrer Antwort ( 14/3959) auf eine Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/2564) hervorgeht, könnten die Bürger dadurch rasch und einfach kürzere Rechtsauskünfte verlangen.

Mit der telefonischen Rechtsberatung reagierten Marktteilnehmer auf einen Bedarf nach unkomplizierter Rechtsberatung bei vergleichbar einfachen Alltagsfragen wie Kündigungs- und Verjährungsfristen, Mietminderung oder Unterhaltshöhe.

Beratungsbedarf bestehe häufig auch über eine erste Einschätzung eines Sachverhalts und über die Frage, ob es sich lohnt, etwas zu unternehmen, um Rechte wahrzunehmen.

Eine Gefährdung des Verbraucherschutzes erwartet die Regierung nicht, wenn die Hotlines transparent gestaltet und vernünftig genutzt werden.

Vor allem müsse der Gefahr vorgebeugt werden, dass durch dieses Angebot und durch die fachliche Beratung selbst der unzutreffende Eindruck erweckt werde, die Hotline-Beratung könne eine umfassende rechtliche Beratung bieten.

Einem solchen Eindruck müssten sowohl die Hotline-Betreiber als auch die beratenden Anwälte entgegentreten.

Rechtsanwälte, die Hotline-Rechtsberatung anbieten, benötigten spezifische Erfahrung und Einfühlungsvermögen, um diese Aufgabe mit der erforderlichen Sorgfalt vornehmen zu können.

Die beratenden Anwälte haften nach Regierungsangaben, wenn sie fahrlässig schädigen. Ob sich Probleme bei der Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche ergeben, müsse weiter beobachtet werden, heißt es in der Antwort.

Zur Zeit lasse sich noch nicht beurteilen, so die Regierung, ob gesetzliche Regelungen für den Betrieb und die Rechtsberatung über Hotlines erforderlich sind, etwa zu den Mindestinformationspflichten gegenüber dem Verbraucher.

Die Bundesregierung beobachte die Entwicklung. Die Zeitgebühren, die der Anwalt für seine Tätigkeit bei einer Hotline erhalte, könne die gesetzliche Vergütung sowohl über- als auch unterschreiten.

Eine Gefahr für das System der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren besteht nach Einschätzung der Bundesregierung nicht.

Sie sieht auch keine Gefahren für den Schutz der Anwaltschaft durch die Hotline-Rechtsberatung. Nicht-Anwälte könnten nur in den Grenzen der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes telefonische Rechtsberatung anbieten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020105
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