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202/2000
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REGIERUNG BEREITET INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ VOR (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-in) Die bisherigen Erfahrungen mit dem "Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz" von Brandenburg und dem "Berliner Informationszugangsgesetz" widerlegen vielfach geäußerte Befürchtungen, dass allgemeine Informationszugangsansprüche die Behörden mit einem unzumutbaren Verwaltungsmehraufwand belasten.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3909) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3816) mit.

Öffentlichen Äußerungen des Berliner Beauftragen für Datenschutz und Akteneinsicht zufolge hätten bisher in Berlin nur sehr wenige Bürger und Bürgerinnen von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch gemacht.

Zur Erweiterung der Akteneinsicht bereite das Bundesinnenministerium deshalb einen Entwurf für ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz vor, das - jedenfalls zunächst - nur für die Bundesverwaltung gelten solle.

Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung auch beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) von 1994. Sie möchte deshalb den Zugang zu Umweltinformationen erleichtern.

Nach den bisherigen Erfahrungen mangele es einigen Vorschriften dieses Gesetzes an Klarheit. Der Europäische Gerichtshof habe in zwei Urteilen Deutschland die unzureichende Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie vorgeworfen.

Nun bereite das zuständige Ministerium einen Entwurf vor, der unter anderem den Informationsanspruch präzisieren und die Ausschlussgründe sowie Änderungen bei den Kostenvorschriften konkretisieren soll.

Auch beim UIG habe sich gezeigt, so die Regierung, dass die Zahl der schriftlichen Anfragen, die einen größeren Bearbeitungsaufwand erforderten, gering sei.

Zur Frage, welche Informationen Bundesbehörden an die Öffentlichkeit geben dürften, heißt es, Spezialgesetze enthielten Regelungen, die die Weitergabe von Daten aus Gründen des Datenschutzes einschränkten.

Dies gelte insbesondere bei personenbezogenen Daten und solchen, die untrennbar mit einem Aktenvorgang verbunden seien.

Im Hinblick auf bisherige rechtliche und technische Möglichkeiten zur Akteneinsicht bei Bundesbehörden seien auch die Nutzungsmöglichkeiten des Internets noch lange nicht erschöpft - auch nicht was die Forderung nach Transparenz staatlichen Handelns betreffe, heißt es in der Antwort weiter.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Verwaltung den Umfang der Informationen künftig bedarfsgerecht erhöhen.

Der Ausbau eines modernen Informationsmanagements für die Bundesregierung sei im Gange. Im Übrigen steige die Informationsnachfrage der Bürger nach Dokumenten und Inhalten im Internetangebot der Bundesregierung stetig.

So sei auf die Website der Bundesregierung als Reaktion auf ihren Neustart im Mai dieses Jahres zwischen dem 1. und 21. Juni rund 3,6 Millionen Mal zugegriffen worden.

Auf starkes Interesse seien auch die Web-Seiten des Umweltinformationsnetzes Deutschland gestoßen, das Umweltminister Trittin am 9. Juni der Öffentlichkeit vorgestellt habe.

Allein im Juni seien 151 277 Seitenzugriffe bei 16 247 Besuchen gezählt worden. Daneben steigen nach Regierungsangaben auch die als E-Mail eingehenden Bürgeranfragen kontinuierlich, wohingegen die Anfragen auf dem traditionellen Postweg eher rückläufig seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020203
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