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206/2000
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BKA HAT C. S. NICHT ALS V-MANN GEFÜHRT (ANTWORT)

Berlin: (hib/MAR-in) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gegen die Person C. S. weder ermittelt noch sie als V-Mann oder Informant geführt.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3979) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3936) mit.

Die Fraktion hatte sich nach der möglicherweise erfolgten Zusammenarbeit von BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit einem rechtsextremen V-Mann, "bei dem es sich offenbar um C.S.

handelt", erkundigt. Presseberichten zufolge sei der 1995 wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes an einem nigerianischen Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilte Mann unter anderem für das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg tätig gewesen, so die PDS.

Die Regierung erklärt, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu Länderangelegenheiten.

Zu Fragen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel durch das BfV nehme sie nur vor dem dafür vorgesehenen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung.

Weiter stellt sie fest, das Verfahren gegen C. S. wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist nicht von der Generalbundesanwaltschaft eingestellt worden.

Nachdem sich der Verdacht der (versuchten) Gründung einer Teilorganisation des amerikanischen Ku-Klux-Klan auf deutschem Boden nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit habe nachweisen lassen, sei das Verfahren wegen des fortbestehenden Verdachts eines Sprengstoffdelikts an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden.

Die weitere Bearbeitung habe dann die Staatsanwaltschaft Potsdam übernommen, die das Verfahren schließlich eingestellt habe.

ABSTUFUNGSPROGRAMM VON BUNDESFERNSTRASSEN PRÜFEN (Antwort)

Berlin: (hib/RAB-vb) In welcher Weise das 1995 aktualisierte Abstufungsprogramm für autobahnparallele Bundesstraßen zu Landstraßen umgesetzt werden kann, ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli dieses Jahres "eingehend" zu prüfen.

Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3981) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.

( 14/3856). Laut Urteil stehe fest, dass der Bund keine Weisúng zur Umstufung einer Bundesstraße in eine Straße nach Landesrecht erteilen könne.

Den Angaben zufolge sind nach dem Konzept von 1995 noch zirka 4.750 Kilometer der Bundesstraßen abzustufen.

Zirka 2.480 km sollen sofort und rund 2.270 km nach Fertigstellung der jeweiligen Bedarfsplanmaßnahme abgestuft werden. Die Regierung geht davon aus, dass das Gerichtsurteil keine Folgen für den Bundeshaushalt hat.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020602
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