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226/2000
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KOMMISSION EMPFIEHLT ÄNDERUNG DER WAHLKREISEINTEILUNG (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/WOL-in) Änderungen bei der Verteilung der 299 Wahlkreise in den 16 Bundesländern empfiehlt die Wahlkreiskommission in ihrem ergänzenden Bericht, wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/4031) mitteilt.

Danach spricht sich die Kommission dafür aus, die Zahl der Wahlkreise in einzelnen Bundesländern auf Grund gesunkener Bevölkerungszahlen auch dann zu realisieren, wenn sich keine entsprechende Zunahme der Zahl der Wahlkreise in anderen Bundesländern ergibt.

So sei es möglich, einer Entstehung von Überhangmandaten weitgehend entgegen zu wirken. Auf der Grundlage der deutschen Bevölkerungsverteilung zum Ende des vergangenen Jahres würden Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg auf Vorschlag der Kommission je einen Wahlkreis mehr erhalten als bisher, Sachsen-Anhalt und Sachsen jeweils einen Wahlkreis verlieren.

Insgesamt ergibt sich nach dem Bericht folgende Wahlkreisverteilung: Schleswig-Holstein 11, Mecklenburg-Vorpommern 7, Hamburg 6, Niedersachsen 29, Bremen 2, Brandenburg 10, Sachsen-Anhalt 10, Berlin 12, Nordrhein-Westfalen 64, Sachen 17, Hessen 21, Thüringen 10, Rheinland-Pfalz 15, Bayern 44, Baden-Württemberg 37, Saarland 4. Die Reaktion der betroffenen Bundesländer sei unterschiedlich, so die Regierung.

So begrüße Baden-Württemberg zwar den Vorschlag, einen zusätzlichen Wahlkreis im Raum Nordbaden zu erhalten, befürworte aber unter Berufung auf gewachsene Strukturen eine andere Zusammensetzung seiner Wahlkreise als von der Kommission empfohlen.

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein habe dem Kommissionsvorschlag dagegen auch hinsichtlich der Veränderungen bei den betroffenen Wahlkreisen zugestimmt.

Sachsen-Anhalt und Sachsen stimmten laut Regierung dem Vorschlag der Kommission zu, allerdings habe Sachsen zu den von der Kommission dargestellten Lösungsmöglichkeiten für die Änderung der Wahlkreisgrenzen im Freistaat noch keine eindeutige Präferenz geäußert.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022609
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