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232/2000
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Petitionsausschuss

AUTOBAHN A 72 ZWISCHEN LEIPZIG UND CHEMNITZ SOLL GEBAUT WERDEN

Berlin: (hib/MIK-pt) Für den Bau der Bundesautobahn A 72 zwischen Leipzig und Chemnitz hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen.

Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag gegen die Stimmen der PDS-Fraktion, eine entsprechende Eingabe zweier Bürgerinitiativen nicht an die Bundesregierung weiterzuleiten sondern abzuschließen.

In der Petition forderten die örtlichen Bürgerinitiativen, auf den Bau der Autobahn zu verzichten und statt dessen die bestehende Bundesstraße B 95 auszubauen.

Sie begründeten dies unter anderem damit, dass der Ausbau der vorhandenen B 95 in kürzerer Zeit, kostengünstiger und naturverträglicher erfolgen könne als der Bau einer neuen Autobahntrasse.

Außerdem stellten sie die prognostizierte verkehrsentlastende Wirkung der Autobahn und die Wirtschaftlichkeitserwägungen zu Gunsten der den Planungen zu Grunde gelegten sogenannten "Mittelvariante" gegenüber den anderen Varianten in Frage.

Der Petitionsausschuss zeigte Verständnis für die Situation der betroffenen Bewohner; er hatte sich bei einer Ortsbesichtigung gemeinsam mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages mit den Gegebenheiten und Planungen eingehend vertraut gemacht.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder konnten sich jedoch nicht den Forderungen der Bürgerinitiativen anschließen.

Sie konnten keine Anhaltspunkte erkennen, die die Ergebnisse der Untersuchungen und die Einschätzungen der Fachbehörden in Zweifel ziehen könnten.

Auch sei es nicht vertretbar, gesetzgeberische Grundentscheidungen immer wieder neu in Frage zu stellen, weil dadurch erhebliche Unsicherheiten verursacht würden, so der Ausschuss.

Für die SPD-Fraktion und die CDU/CSU ist die vorgeschlagene Variante die "günstigste Trassenführung". Zudem wies die SPD darauf hin, dass es bei anderen Varianten zu "Zwangsenteignungen" kommen könnte.

Die PDS-Fraktion stimmte gegen den Abschluss des Petitionsverfahrens, weil bisher nur die Planungen für den Bau von zwölf Kilometer vorlägen - anschließend müsse sowieso neu entschieden werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023201
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