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232/2000
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STRAFTATEN VON KINDERN HABEN SEIT 1993 ERHEBLICH ZUGENOMMEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Die Zahl der Straftaten deutscher Kinder hat zwischen 1993 und 1999 zum Teil drastisch zugenommen.

Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4113) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/2592).

Die Union hatte nach dem Erfolg von Verbrechensbekämpfung in Deutschland gefragt, da dies nach Ansicht vieler Bürger ein Maßstab für die Leistungsfähigkeit des demokratischen Staates sei.

Laut Antwort der Regierung ist zwischen 1993 und 1999 bei Straftaten deutscher Kinder bundesweit ein Anstieg von 85,5 Prozent zu verzeichnen.

Spitzenreiter ist dabei Bayern mit einer Zunahme von 163,8 Prozent, gefolgt von Baden-Württemberg (158,7 Prozent), Rheinland-Pfalz (140,2 Prozent) und Sachsen mit 111,9 Prozent.

Schlusslicht ist Berlin mit einer Zunahme von 8 Prozent. Bundesweit geringer ist der Anteil nichtdeutscher Kinder an Straftaten mit bundesweit 25,7 Prozent zwischen 1993 und 1999. Einzig Sachsen-Anhalt erreicht hier einen Anstieg von 140 Prozent, während Bayern einen Zuwachs von 83 Prozent verzeichnet und Baden-Württemberg 56 Prozent.

Schlusslicht ist wiederum Berlin mit einer Zunahme von 0,1 Prozent.

Bei der Häufigkeit aller registrierten Straftaten (ohne Verkehrsdelikte) führte laut der Antwort 1999 Berlin mit 16.846 Delikten pro 100.000 Einwohnern bundesweit.

Es folgen Hamburg mit 16.541, Bremen mit 12.976 und Mecklenburg-Vorpommern mit 10.440. Schlusslichter sind Bayern mit 5.681 und Baden-Württemberg mit 5.445 registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Aufklärungsquote. Hier führt Bayern mit einer Aufklärungsquote von 65,3 Prozent vor Baden-Württemberg mit 58,1 Prozent, während Berlin 49,6 Prozent vor Hessen mit 47,5 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit 47,4 Prozent und Hamburg mit 47,2 Prozent liegt.

Schlusslichter sind Bremen und Schleswig-Holstein mit einer Aufklärungsquote von 46,4 Prozent (Bundesdurchschnitt 52,8 Prozent).

In der Häufigkeit der Rauschgiftdelikte führen Hamburg mit 771 (gegenüber 437 im Jahr 1993) und Bremen mit 590 (450) Fällen.

Im Mittelfeld liegen Nordrhein-Westfalen mit 321 (213), Rheinland-Pfalz mit 298 (116), Berlin mit 295 (230) und Bayern 286 (133).

In den neuen deutschen Bundesländern wurden in Sachsen-Anhalt für 1999 insgesamt 216 Fälle auswiesen (gegenüber 9 Fällen in 1993), in Brandenburg 184 (11), in Thüringen 153 (8), in Mecklenburg-Vorpommern 155 (8) und Sachsen 142 (6).

Führend bei der Aufklärung von Rauschgiftdelikten im Jahr 1999 sind Bayern und Bremen mit einer Quote von 97,3 Prozent, gefolgt von Baden-Württemberg und Thüringen mit 96,8 Prozent.

Die Quote betrug in Hessen 96,6 Prozent, in Brandenburg 96,5 Prozent und in Hamburg 95,7 Prozent. Schlusslichter sind Berlin mit 89,6 Prozent und Schleswig-Holstein mit 85,6 Prozent.

Der Gesamtzahl aller Straftaten stehen nach Angaben der Regierung 218.255 Polizeikräfte der Länder, des BGS und des BKA gegenüber.

Die Zahl der von den Ländern beschäftigten Strafrichter, Staatsanwälte und Amtsanwälte bezifferte sich im Jahr 1998 auf 4.494 Amtsrichter, 4.370 Staatsanwälte und 905 Amtsanwälte.

Ein durchschnittliches Strafverfahren dauerte 1998 die durchschnittliche Dauer in erster Instanz 6,1 Monate.

Während laut Antwort Hessen mit 8,6 Monaten, Sachsen-Anhalt mit 8,2 Monaten und Brandenburg mit 7,3 Monaten die längste Durchschnittsdauer erreichten, lag die Verfahrensdauer in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt bei 5,2 Monaten, in Bayern bei 5,7 und in Berlin bei 5,9 Monaten.

Ein unterschiedliches Vorgehen der Bundesländer sei auch aus einem Vergleich beschleunigter Verfahren gegenüber rechtskräftig erlassenen Strafbefehlen im Strafverfahren erkennbar, so die Regierung.

Spitzenreiter sei Bayern mit 8.232 beschleunigten Verfahren gegenüber 86.511 Strafbefehlsverfahren (zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen 2.065 zu 97.875 und Berlin 1.538 zu 31.082).



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023204
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