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235/2000
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Innenausschuss

ÜBER EIN NPD-VERBOT NOCH NICHT INHALTLICH DISKUTIEREN

Berlin: (hib/WOL-in) Die Mehrheit des Innenausschusses hat am Mittwochmittag den Wunsch der Bundesregierung akzeptiert, den vorgelegten Bericht zum Stand der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "NPD-Verbot" zum jetzigen Zeitpunkt nicht inhaltlich zu diskutieren.

Der Ausschuss schloss sich damit der Regierung an, die zunächst die voraussichtlich Mitte Oktober vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe abwarten will, um anschließend zu einem gemeinschaftlichen Beschluss von Regierung, Bundestag und Bundesrat zum NPD-Verbot zu kommen.

Vorangegangen war eine Forderung der PDS-Fraktion, ein NPD-Verbot inhaltlich zu diskutieren.

Diese Forderung wurde allerdings von der SPD strikt abgelehnt. Die Union erklärte, sie sei einverstanden, eine inhaltliche Diskussion erst mit der Vorlage des Arbeitsgruppenberichts zu führen; sie ließ aber durchblicken, das Ziel eines gemeinschaftlichen Beschlusses von Regierung, Parlament und Bundesrat sei primär eine Bestrebung der Regierung und der Koalitionsfraktionen.

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen erklärten, sie teilten partiell die Bedenken der PDS, wonach ein Parteienverbot auch inhaltlich in der Bevölkerung vorbereitet werden müsse.

Gleichzeitig verteidigten die Bündnisgrünen die Weigerung, inhaltliche Fragen zum Parteienverbot vorzeitig zu diskutieren.

Gestützt wurde diese Position auch durch eine Verlautbarung der Union, wonach der Präsident des Verfassungsschutzes Befürchtungen geäußert habe, die NPD könne noch bis zum letzten Tag vor dem Gang zum Verfassungsgericht mögliche Informationen nutzen, um Vorwürfe gegen sie zu "korrigieren".

Zuvor hatte die Fraktion der F.D.P. Äußerungen eines bayerischen Landespolitikers zitiert, wonach das vorhandene Material allemal ausreiche, um ein Verbot der NPD zu erreichen.

Dazu äußerte sich die Regierung kritisch und bestätigte, dass unter anderem der Präsident des Verfassungsschutzes gewisse Gefahren durch vorzeitige Informationen im Rahmen einer inhaltlich geführten Diskussion sehe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023505
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