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243/2000
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MANGELNDE ZAHLUNGSMORAL IM BAUGEWERBE BEWERTEN (GROSSE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-re) Das am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion nicht ausreichend, um dem Problem mangelnder Zahlungsmoral von Auftraggebern, insbesondere im Baugewerbe, abzuhelfen.

Wie die Abgeordneten in einer Großen Anfrage ( 14/4182) darlegen, sind Insolvenzen durch die verursachten finanziellen Schäden in Millionenhöhe die Folge.

Die dadurch gleichfalls bedingte Vernichtung von Arbeitsplätzen sei "eklatant". Die Union verweist in diesem Zusammenhang darauf, ein von ihr im März vergangenen Jahres vorgelegter Gesetzentwurf mit der Forderung nach einem spezifischen Bauvertragsrecht habe seinerzeit keine Mehrheit gefunden.

Vor diesem Hintergrund möchten die Abgeordneten nunmehr wissen, welche Erkenntnisse die Regierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen gewonnen hat.

Wie die Regierung Meldungen insbesondere aus der mittelständischen Bauwirtschaft beurteilt, dass die durch schlechte Zahlungsmoral entstehenden hohen Außenstände zu einem existenziellen Problem vieler kleiner und mittelständischer Betriebe geworden sind, soll sie ebenfalls sagen.

Sie sei ferner aufgefordert zu beziffern, wie hoch die Zahl der durch solche Außenstände verursachten Insolvenzen in Mittelstand und Handwerk sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern im Zeitraum 1994 bis 1999 sowie von Januar bis April dieses Jahres war.

Welche Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und inwieweit kriminelles Verhalten von Auftraggebern ursächlich für bestehende Forderungsausfälle in kleinen und mittelständischen Baubetrieben ist, möchte die CDU/CSU zudem in Erfahrung bringen.

Wie die Regierung die Auffassung der betroffenen Betriebe beurteilt, die bestehenden rechtlichen Instrumentarien im Bauhandwerk würden der bestehenden Interessenlage der Vertragsparteien nicht gerecht, wollen die Abgeordneten des Weiteren wissen.

Ob Untersuchungen existieren, welche die Behauptung belegen, bei der Vergabe von Geldern durch die öffentliche Hand an handwerkliche Unternehmen sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, welche als strafwürdig zu bewerten seien, ist auch von Interesse.

Die Regierung soll schließlich dazu Stellung nehmen, ob ihr Klagen aus der Bauwirtschaft bekannt sind, wonach es bei der Deutschen Bahn AG in erheblichem Umfang zu Verzögerungen bei deren Zahlungen kommt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024302
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