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245/2000
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MINERALÖLSTEUER FÜR AGRAR-DIESEL TEILWEISE VERGÜTEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/SAM-fi) Die Bundesregierung möchte die Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff, der in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird, teilweise vergüten.

Dies sieht ein Gesetzentwurf (Agrardieselgesetz-AgrdG, 14/4218) vor. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten gestärkt und eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume gesichert werden.

Die Landwirtschaft werde bei einem Steuersatz in Höhe von 0,57 DM je Liter eine Vergütung von 23 Pfennigen je Liter Agrar-Dieselkraftstoff im Jahr 2001 erhalten.

Die steuerliche Begünstigung werde mit den weiteren Stufen der ökologischen Steuerreform über 29 Pfennige je Liter im Jahr 2002 bis auf 35 Pfennige pro Liter im Jahre 2003 anwachsen.

Der Bund müsse insgesamt bei der ihm zustehenden Mineralölsteuer mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Millionen DM rechnen.

Weiter heißt es, die Bundesregierung strebe eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerung von Dieselkraftstoff für Arbeiten in der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau, in der Forstwirtschaft sowie in der Teichwirtschaft an.

Bis zum Jahr 2000, so die Regierung weiter, sei eine Verbilligung auf der Grundlage des Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetzes gewährt worden.

Dieses solle nach Inkrafttreten des Agrardieselgesetzes aufgehoben werden. Nach dem Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz erhielten den Angaben zufolge seit 1955 landwirtschaftliche Betriebe eine Verbilligung für versteuertes Gasöl, soweit es zur Bodenbewirtschaftung und bodengebundenen Tierhaltung in landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen verwendet wurde.

In dem Gesetzentwurf heißt es dazu, der Bund habe bis zum Jahr 1999 für die Gasölverbilligung 850 Millionen DM ausgegeben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024503
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