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254/2000
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PROMILLE-GRENZE AUF 0,5 ABSENKEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/KAB-re) Die Regierung beabsichtigt, die Folgen der bisherigen 0,8 Promille-Regelung im Straßenverkehr, insbesondere das Fahrverbot, bereits ab 0,5 Promille anzuwenden.

Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ( 14/4304) vorgelegt.

Der bisherige Grenzwert von 0,8 Promille solle damit entfallen. Um der Gefährlichkeit von Alkohol, der immer noch eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr sei, gerecht zu werden, bedürfe es einer eindeutigen und konsequenten Bußgeldregelung.

Laut medizinischer Wissenschaft könnten schon bei 0,3 bis 0,4 Promille nachweisbare Ausfallerscheinungen auftreten.

Die geltende gestaffelte Bußgeldvorschrift, so die Regierung, sei hinsichtlich der vorgesehenen Sanktionen bei Verstößen gegen die 0,5 Promilleregelung nicht sachgerecht, diene nicht den Belangen der Verkehrssicherheit und sei außerdem im internationalen Vergleich sehr niedrig.

Wichtig sei eine Vereinheitlichung und eine Anpassung der Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlungen gegen die 0,5-Promilleregelung.

Der Bußgeldrahmen, der zur Zeit bei Verstößen gegen die 0,5 Promille-Grenze eine Bußgeldhöchststrafe von 1000 DM vorsehe, werde an den Bußgeldrahmen für allgemeine Verkehrsordnungswidrigkeiten, der Geldbußen bis 2000 DM beinhalte, angepasst.

Weiter sieht der Gesetzesentwurf eine Neuregelung der Bewohnerparkbereiche in den Städten vor. Neben der kleinräumigen Anordnung von Bereichen mit Parkbevorrechtigung für die Wohnbevölkerung solle zukünftig auch die Anordnung großräumiger Bewohnerparkbereiche ermöglicht werden.

Die Regierung betont, aufgrund dieser Neuregelungen kämen keine Kosten auf die Haushalte der Länder und des Bundes zu.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025401
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