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256/2000
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LEIHARBEITNEHMER FINDEN ZUGANG ZUM ERSTEN ARBEITSMARKT (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-as) Bis zu 40 Prozent von bei Zeitarbeitsfirmen Beschäftigten finden einschlägigen Untersuchungen zufolge über dieses Vertragsverhältnis Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4259) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4116) mit.

Statistiken, wie viele Erwerbslose bundesweit von Arbeitsämtern an Zeitarbeitsfirmen in den vergangenen fünf Jahren vermittelt worden sind, würden allerdings nicht geführt.

Somit könne auch nicht die Zahl der Personen beziffert werden, die im Anschluss an das Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma von dem Betrieb, an den sie entliehen waren, in ein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis übernommen worden sind.

Die Regierung begründet eine Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesverband "Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen" unter anderem dazu, dass Leiharbeiter eine Mindestvergütung in Höhe des bei Verleihfirmen ortsüblichen Lohnes statt des gültigen Tariflohnes erhalten dürfen, damit, für Leiharbeitnehmer bestünden nur wenige Tarifverträge mit einzelnen Verleihunternehmen.

Flächendeckende Tarifverträge oder solche mit größeren Verbänden von Verleihern existierten gar nicht.

Die Vereinbarung einer Vermittlung zu Tariflöhnen würde daher zumeist leer laufen. Die deshalb mögliche ortsübliche Mindestvergütung stellt aber laut Regierung keinen weiteren Schritt zur Festschreibung eines Niedriglohnbereiches dar.

Vielmehr sichere die Vereinbarung dem Leiharbeitnehmer im weitgehend tariffreien Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wenigstens die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit einer solchen ortsüblichen Mindestvergütung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025603
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