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256/2000
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ERFASSUNG "RECHTER" STRAFTATEN SOLL BESSER ABGESTIMMT WERDEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Zur Verbesserung der Erfassungskriterien und der Bewertungspraxis politisch motivierter Straftaten in den einzelnen Bundesländern hat der Bundesinnenminister eine Bund-Länder-Projektgruppe initiiert, die dazu Vorschläge erarbeiten soll.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4261) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4102).

Die Abgeordneten hatten sich unter Bezug auf eine Magazinsendung im ARD-Fernsehen im August 2000 nach den erheblichen Unterschieden zwischen öffentlich bekannt gewordenen Zahlen und den von der Regierung vorgelegten Angaben über die Zahl der Tötungsdelikte aus rechtsextremer oder ausländerfeindlicher Motivation erkundigt.

Die Regierung erläutert, bis Ende 1995 seien Fallzahlen zu rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierten Straftaten sowohl durch das Bundeskriminalamt (BKA) als auch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhoben worden.

Auf Grund unterschiedlicher Informationsquellen sei es dabei zu unterschiedlichen Fallzahlen gekommen.

Nach Abstimmung zwischen BKA und dem BfV seien seit 1996 dem BKA als Zentralstelle nur noch die Straftaten gemeldet worden, bei denen von den Polizeibehörden der Länder eine rechtsextremistische bzw. fremdenfeindliche Motivation vermutet wurde.

Um die Vergleichbarkeit der Fallzahlen im Jahresrückblick zu gewährleisten, habe das BfV daraufhin seine Statistiken rückwirkend bis 1990 korrigiert.

Insofern sei der in den Medien erhobene Vorwurf unzutreffend, die Opferzahlen rechter Gewalt würden vertuscht, verheimlicht oder gefälscht.

Richtig sei vielmehr, dass die Bundesregierung entsprechende Anfragen jeweils auf der Grundlage der ihr zu dem betreffenden Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse beantwortet habe.

Die statistische Erfassung rechtsextremistisch bzw. fremdenfeindlich motivierter Tötungsdelikte orientiere sich, so die Regierung, an den Rechtsnormen des Strafgesetzbuches.

Eine entsprechende Zuordnung erfolge, wenn die Motivation des Täters eindeutig erkennbar oder nach Würdigung der Gesamtumstände zu vermuten sei.

Maßgeblich für die Klassifizierung eines Staatsschutzdeliktes und eines Motivs sei die von der jeweils zuständigen Polizeidienststelle eines Bundeslandes vorgenommene Bewertung.

Diese werde vom BKA in jedem Fall übernommen. In Zweifelsfällen erfolge eine Rückfrage. In den wenigen Fällen, in denen das BKA selbst Ermittlungen durchführe, werde die Klassifizierung in eigener Zuständigkeit vorgenommen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025605
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