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269/2000
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PROGRAMMANGEBOT FÜR HÖR- UND SEHBEHINDERTE VERBESSERN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Das Programmangebot für Schwerhörige, Gehörlose, Sehbehinderte und Blinde im Fernsehen und in den neuen Medien soll verbessert werden.

Dafür tritt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/4385) ein. Im Einzelnen fordern die Abgeordneten, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten die Anzahl der untertitelten Sendungen weiter erhöhen und für Gehörlose Sendungen mit einem Gebärdendolmetscher anbieten.

Die Neuen Medien sollen für die Informationsmöglichkeiten von Gehörlosen stärker genutzt und Softwareunternehmen zur Entwicklung von spezifischen Kommunikationsmitteln angeregt werden.

Die privaten Fernsehsender sollen auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Selbstverpflichtung ebenfalls Sendebeiträge für Hörgeschädigte anbieten.

Nach Auffassung der Fraktion hat das Medium Fernsehen für Schwerhörige und Gehörlose einen positiven allgemeinbildenden und sprachfördernden Einfluss.

Auch unter dem sozialen Gesichtspunkt einer besseren Integration habe es eminente Bedeutung. Das Fernsehen biete jedoch nur eingeschränkte Informationsmöglichkeiten, da insgesamt nur ein geringes Angebot durch per Videotext untertitelte Sendungen und durch direkte Übersetzungen in die Gebärdensprache existiere.

Für Sehbehinderte und Blinde soll nach dem Willen der Union das Angebot von Hörfilmen, insbesondere auch in den Kinderprogrammen bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten weiter erhöht werden.

Auch die privaten Fernsehanstalten sollen im Rahmen einer Selbstverpflichtung mit akustischen Untertiteln versehene Hörfilme ausstrahlen.

Weiter sollen im Rahmen der Konvergenz von Internet und Fernsehen die Belange von Schwerhörigen, Gehörlosen, Sehbehinderten und Blinden berücksichtigt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026903
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