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278/2000
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Finanzausschuss

STEUERSENKUNGSERGÄNZUNGSGESETZ ANGENOMMEN

Berlin: (hib/VOM-fi) Der Finanzausschuss hat am Mittwochnachmittag den Entwurf der Bundesregierung zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (14/4217, 14/4293) sowie den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern ( 14/3762) angenommen.

Für das Steuersenkungsergänzungsgesetz stimmten die Koalitionsfraktionen und die F.D.P., während die CDU/CSU und PDS dagegen votierten.

Dagegen wurde das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagssteuern einstimmig angenommen.

Keine Mehrheit fand der Antrag der CDU/CSU "Mittelstand entlasten - Steuersenkungsgesetz nachbessern" ( 14/4285).

Während sich die Koalitionsfraktionen gegen diesen Antrag aussprachen, enthielt sich die F.D.P. bei Abwesenheit der PDS der Stimme. Alle drei Vorlagen sollen am Freitag vom Bundestag abschließend beraten werden.

Der Entwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz sieht unter anderem vor, den halben Steuersatz für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für Unternehmer, die aus dem Berufsleben ausscheiden, ab 2001 wieder einzuführen.

Der Ausschuss nahm ihn in geänderter Fassung an. Wesentliche Änderung ist, dass der Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen wurde, den Entwurf so zu ergänzen, dass unangemessene Gestaltungen bei der Veräußerung von in Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften vermieden werden.

Der halbe durchschnittliche Steuersatz soll hier bereits ab 2001 auf Gewinne aus der Veräußerung solcher Anteile nicht angewendet werden.

Darüber hinaus ist im Entwurf geplant, den Spitzensatz der Einkommensteuer ab 2005 um einen weiteren Prozentpunkt auf 42 Prozent abzusenken.

Die Unionsfraktion betonte, die Diskriminierung des Mittelstandes werde durch den Entwurf nicht ausgeräumt.

Vielmehr würden die Gerechtigkeitslücken eher vergrößert. Auch sei die Entschließung des Bundesrates zum Steuersenkungsgesetz nicht konsequent genug umgesetzt worden.

Diesen Kritikpunkt brachte auch die F.D.P. vor. Sie bedauerte ferner, dass die Handelsvertreter mit ihren Abfindungen nicht in den Kreis der vom halben Steuersatz Begünstigten aufgenommen worden seien.

Hierin sieht die Fraktion nach eigenen Angaben "verfassungsrechtliche Probleme". Die Sozialdemokraten wiesen den Vorwurf zurück, das Gesetz benachteilige den Mittelstand.

Die PDS lehnte den Entwurf mit der Begründung ab, die bisher beschlossenen Entlastungen bei den höheren Einkommen reichten aus, so dass eine Absenkung des Spitzensteuersatzes nicht erforderlich sei.

Das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern hat zum Ziel, die im Steuersenkungsgesetz beabsichtigte pauschale Anrechnung des Gewerbesteuermessbetrages auf die Berechnung der Kirchensteuer nicht anzuwenden.

Auch das durch das Steuersenkungsgesetz eingeführte Halbeinkünfteverfahren für die Dividendenbesteuerung soll als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nicht herangezogen werden.

Die CDU/CSU erklärte in der Aussprache, ihre Zustimmung diene dazu, die finanziellen Grundlagen der Kirchen zu sichern, nicht aber den finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung zu unterstützen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027802
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