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284/2000
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3 MILLIARDEN DM FÜR EINE KOMMUNALE INVESTITIONSPAUSCHALE (ANTRAG)

Berlin: (hib/MIK-hh) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der PDS-Fraktion aus den Erlösen der Versteigerung der Mobilfunklizenzen 3 Milliarden DM für die Einführung einer kommunalen Investitionspauschale des Bundes für die ostdeutschen Städte und Gemeinden sowie für Kommunen in strukturschwachen Regionen im Altbundesgebiet verwenden.

Die Fraktion begründet dies in ihrem Antrag ( 14/4557) damit, dass Städte und Gemeinden wegen der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für den Erwerb der Mobilfunklizenzen in den nächsten zwanzig Jahren bei der Gewerbesteuer auf Einnahmen in Höhe von 17 Milliarden DM verzichten müssen; die Einnahmenausfälle der Länder würden bei der Körperschaft-steuer 10 Milliarden DM betragen.

Dadurch würden die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder und Kommunen weiter eingeschränkt, so die PDS.

Wegen der "akuten Finanznot" komme es zu "drastischen Kürzungen" bei Investitionen mit nachhaltig negativer Wirkung für das örtlich Handwerk und Gewerbe sowie für den Arbeitsmarkt.

Unter den bestehenden Rahmenbedingungen der Kommunalfinanzierung sei eine Trendwende bei den kommunalen Investitionen in Zukunft nicht zu erwarten, heißt es weiter.

Deshalb wäre die Bereitstellung von 3 Milliarden DM aus den UMTS-Milliarden ein geeigneter Weg, vor allem finanzschwache Städte und Gemeinden an den Einnahmen zu beteiligen.

Das Geld soll nach dem Antrag vom Bund direkt an die Kommunen fließen und vor allem für Investitionen im sozialen und soziokulturellen Bereich sowie im Bildungsbereich eingesetzt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028403
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