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288/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)

GESETZENTWURF ZU EINMALZAHLUNGEN FAND ÜBERWIEGEND ZUSTIMMUNG

Berlin: (hib/KAB-as) Überwiegend zustimmend haben die Vertreter von Verbänden und Institutionen bei einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses am Mittwochnachmittag die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Einmalzahlungen beurteilt.

Über die günstigste sozialversicherungsrechtliche Behandlung und Umsetzung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung (14/4371) herrschte jedoch Uneinigkeit.

Laut Entwurf sollen Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld künftig in die Berechnung des Arbeitslosen- und Krankengeldes einbezogen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer dieses Jahres entschieden, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen herangezogen werden müsse.

Die Neuregelung führt den Angaben zufolge voraussichtlich zu einer Mehrbelastung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 2,4 Milliarden DM für das laufende Jahr.

Die geschätzten Mehrausgaben der Krankenkassen betragen laut Bundesregierung für 2000 rund 1,5 Milliarden DM.

In ihren Stellungnahmen äußerten sich Jürgen Sendler und Georg Faupel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisch über das Verfahren mit Krankengeld und den übrigen Lohnersatzleistungen.

Verfassungswidrig sei das Vorhaben der Regierung, Beziehern von Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld, die in dem Jahr vor Entstehung ihres Anspruchs Einmalzahlungen erhalten und für diese Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hätten, keine Nachzahlungen zu gewähren.

Hans-Heinrich Rubbert von der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft begrüßte die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Alternative, die Beitragsäquivalenz durch entsprechende Anhebungen der Barleistungen herzustellen, als angemessen.

Soweit Sozialversicherungsleistungen nach dem Sachleistungsprinzip zu gewähren seien, werde damit dem Solidaritätsgedanken Rechnung getragen. Bei Rentenleistungen werde die Lohnersatzfunktion in bisheriger Weise aufrecht erhalten.

Laut Herbert Schillinger von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) entspricht die vom Gesetzgeber gefundene Lösung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und deckt sich weitgehend mit dem von der BfA in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger erarbeiteten Lösungsvorschlag.

Dies gelte auch für die Behandlung der Alt- und Übergangsfälle. Eine individuelle Prüfung in jedem betroffenen Einzelfall wäre nur mit einem großen Verwaltungsaufwand möglich, der in keinem Verhältnis zu dem erzielten Ergebnis stehen würde.

Die dadurch für die betroffenen Übergangsgeldbezieher entstehenden zeitlichen Verzögerungen wären unzumutbar, so der Sachverständige weiter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028805
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