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290/2000
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IM LANDWIRTSCHAFTLICHEN FACHRECHT AUF EURO UMSTELLEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/SAM-lw) Im land- und forstwirtschaftlichen Fachrecht sollen bis 1. Januar 2002, wenn der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel wird, DM-Beträge soweit erforderlich umgestellt sein.

Dazu hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf ( 14/4555) vorgelegt. Das Umstellungsverfahren geschehe unter Verwendung des feststehenden Umrechnungskurses von 1,95583 DM für einen Euro.

Nach Vorgaben des Bundesjustizministeriums müßten die Bußgeldvorschriften im Verhältnis von zwei DM zu einem Euro umgestellt werden.

Eine Umstellung, die zu "krummen" Euro-Beträgen führen würde, erscheine nicht sachgerecht. Zur Begründung heißt es, eine damit verbundene geringfügige Herabsetzung der Rahmenbeträge erscheine aus Gründen der Akzeptanz in der Öffentlichkeit auch geboten.

Es gelte schließlich den Eindruck zu vermeiden, dass bei der Umstellung von DM-Beträgen auf Euro "alles teurer wird".

Durch ein Umrechnungsverhältnis von 2:1 bei DM-Beträgen ergäben sich für die Länderhaushalte rechnerisch geringfügige Mindereinnahmen aus der Verhängung von Bußgeldern.

Da jedoch in der Praxis die zulässigen Bußgeldhöchstbeträge nur selten verhängt würden, seien im Ergebnis keine Mindereinnahmen zu erwarten.

Nicht umgestellt werden soll Regierungsangaben zufolge bei DM-Angaben in Gebührenverordnungen. Die Erwägungen für eine leichte Herabsetzung der Beträge kollidierten hier mit dem Erfordernis, kostendeckende Gebühren zu erheben, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Es scheine ausreichend, die Umstellung einer Gebührenverordnung auf Euro von dem Gebührenanpassungsbedarf der jeweiligen Verordnung abhängig zu machen und zu späteren Zeitpunkten vorzunehmen.

Auch die Beträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Fonds sollen nicht neu festgesetzt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029004
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