EINBÜRGERUNG FÜR KINDER ERLEICHTERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Die Frist zur erleichterten Einbürgerung von Kindern ausländischer Eltern verlängern und die Kosten der Einbürgerungsgebühr für minderjährige Kinder auf 100 DM senken will die F.D.P.-Fraktion mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und des Ausländergesetzes ( 14/4537).
Mit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sei ein wichtiger Beitrag zur Integration in Deutschland geborener Kinder ausländischer Eltern geleistet worden, erklären die Liberalen.
Danach erhalten Kinder, wenn zumindest ein Elternteil dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, mit ihrer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit und müssen sich bei Volljährigkeit für die deutsche oder durch Abstammung erworbene ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden.
Das Gesetz kann auch für Kinder in Anspruch genommen werden, die vor Inkrafttreten der Reform geboren sind.
So kann für Kinder, die noch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein Einbürgerungsanspruch gestellt werden.
Die Frist für diese Inanspruchnahme endet jedoch mit dem 31. Dezember 2000. Bislang, so die Liberalen, sei allerdings nur in geringem Umfang von dem Anspruch Gebrauch gemacht worden.
Wesentlicher Grund sei sei die bisherige Höhe der Einbürgerungsgebühr von 500 DM. Damit es zu nennenswerten Integrationsfortschritten komme, soll laut Antrag die Frist um ein weiteres Jahr verlängert und die Einbürgerungsgebühr von derzeit 500 DM je Kind auf 100 DM reduziert werden.
Auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages vertritt in einem Brief an Bundesinnenminister Schily vom 13. November die Auffassung, die Frist für die Einbürgerung solle verlängert und die Einbürgerungsgebühr "deutlich reduziert" werden.
Zudem müsse durch gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit den Eltern vermittelt werden, welche Vorteile ihre Kinder durch die Einbürgerung genießen.
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