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297/2000
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Recht/Gesetzentwürfe

GRÖSSERE FINANZIELLE ANREIZE BEI BERGUNG UMWELT GEFÄHRDENDER SCHIFFE SCHAFFEN

Berlin: (hib/BOB) Das Internationale Übereinkommen über Bergung aus dem Jahr 1989 möchte die Regierung "schnellstmöglich" innerstaatlich zur Geltung bringen.

Sie hat deshalb einen entsprechenden Ratifikationsgesetzentwurf (14/4673) vorgelegt. Damit sollen umweltbezogene Sorgfaltspflichten der an einer Schiffshavarie beteiligten Personen begründet und finanzielle Anreize für Bergungsmaßnahmen zu Gunsten Umwelt gefährdender Schiffe geschaffen werden, so die Regierung weiter.

Ein derzeit für Deutschland geltendes Übereinkommen zu dieser Thematik aus dem Jahre 1910 solle gekündigt werden.

Den Vorschriften des Übereinkommens soll nach den Vorstellungen der Regierung jedoch nicht unmittelbar Gesetzeskraft verliehen werden.

Zu diesem Zweck sei vorgesehen, die einschlägigen Vorschriften in das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz dazu einzuarbeiten.

Dazu legte die Regierung einen weiteren Gesetzentwurf ( 14/4672) vor. Beabsichtigt sei gleichzeitig, die im Binnenschifffahrtsgesetz enthaltenen Sondervorschriften über Bergung aufzuheben.

Die Regierung erläutert, mit der Absicht, die im Handelsgesetzbuch verankerten Vorschriften über die Bergung und Hilfeleistung in Seenot an das Bergungsübereinkommen anzupassen und zu modernisieren, folge man einem Beschluss des Bundesrates vom März 1999 anlässlich der Havarie des Holzfrachters "Pallas" im Herbst zuvor vor der Insel Amrum.

Wie dieser Unfall gezeigt habe, sei es im Interesse eines wirksameren Schutzes des maritimen Ökosystems dringend geboten, den im geltenden deutschen Recht verankerten Grundsatz, wonach Bergelohn nur nach einer erfolgreichen Bergung verlangt werden könne, aufzugeben.

Entsprechend den Vorgaben des Bergungsübereinkommens müsse statt dessen den Bergern, welche Maßnahmen ergriffen hätten, um die bei einer Schiffshavarie auftretenden Umweltschäden abzuwenden oder zu verringern, ein Vergütungsanspruch auch dann zugebilligt werden, wenn die Rettungsmaßnahmen nicht erfolgreich waren.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029702
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