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300/2000
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Umwelt/Antwort

SICHERHEITSRELEVANTE ERKENNTNISSE ZUM ENDLAGER KONRAD OFFENBAREN

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn der frühere stellvertretende Leiter des Schacht Konrad Projektes seine behaupteten sicherheitsrelevanten Erkenntnisse zu dem Endlagervorhaben gegenüber dem Niedersächsischen Umweltministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde offenbaren würde.

Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/4699) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4372) hervor. Von der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) als seinem ehemaligen Arbeitgeber, so die Regierung weiter, sei ihm eine "vollumfängliche Freistellung" zur Mitteilung solcher Erkenntnisse zugesichert.

Schadensersatzrechtliche Nachteile würde insoweit für ihn nicht entstehen.

Die PDS hatte sich auf einen Pressebericht bezogen, dem zufolge dem früheren stellvertretenden Projektleiter Schadensersatzforderungen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe durch seinen ehemaligen Arbeitgeber, die DBE, drohten, falls er seine Erkenntnisse weitergebe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0030009
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