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303/2000
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Neue Länder/Kleine Anfrage

ZUM WETTBEWERBSVERBOT IM ZUGE DER KALIFUSION STELLUNG NEHMEN

Berlin: (hib/VOM) Zur Frage des Wettbewerbsverbots im Zusammenhang mit der Kalifusion im Jahre 1993 erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/4727).

Bei der Fusion im Jahre 1993 zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel zur Kali und Salz GmbH wurde ein Wettbewerbsverbot vereinbart, hatte die Bundesregierung in einer vorangegangenen Antwort ( 14/4124) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion mitgeteilt.

Die Vertragsparteien, die Treuhandanstalt und die Kali und Salz AG in Kassel, hätten sich damals verpflichtet, für die Dauer von zehn Jahren nicht in Wettbewerb zum Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH zu treten.

Die Unternehmen hätten sich ferner vertraglich verpflichtet, beim Verkauf von Anlagen, Einrichtungen oder Verteidigungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Käufer zu übertragen, wenn die erworbenen Aktivitäten zu Wettbewerbszwecken gegenüber der GmbH genutzt werden könnten.

Die Fraktion will nun wissen, ob die Regierung einen Widerspruch in den Erklärungen des EU-Kommissars Mario Monti einerseits und der Bundesregierung andererseits zur Existenz eines Wettbewerbsverbots sieht.

In ihrer vorigen Antwort habe die Regierung berichtet, die Europäische Kommission habe den Vertrag zur Bildung des Gemeinschaftsunternehmens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt.

Die Bundesregierung könne daher das Wettbewerbsverbot nicht ohne Zustimmung der Vertragspartner aufheben.

Monti hätte auf Anfrage dagegen geantwortet, die Kommission habe in ihrer ersten Entscheidung erklärt, dass das Wettbewerbsverbot nicht als Nebenabrede gesehen werden könne.

Daher habe kein Anlass bestanden, es erneut zu überprüfen. Die in der Antwort der Regierung vorgetragene Einschätzung der Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 1998 entspreche daher nicht der Rechtslage.

Die PDS fragt, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus dieser "Klarstellung" der Kommission ziehen will, dass ein Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit der Kalifusion nicht genehmigt worden sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0030303
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