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316/2000
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Verteidigung/Antworten

SICHERHEITSLAGE IM KOSOVO "NICHT RUHIG UND NICHT STABIL"

Berlin: (hib/BOB) Als "nicht ruhig und nicht stabil" ist nach Ansicht der Bundesregierung die gegenwärtige Sicherheitslage im Kosovo zu bezeichnen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/4868) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/4578) erläutert, hielten die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der verschiedenen Volksgruppen weiterhin "auf gleich bleibend hohem Niveau" an.

Kosovo-Serben, Roma und andere ethnische Minderheiten, aber auch gemäßigte Kosovaren fielen kosovo-albanischer Vertreibungspolitik zum Opfer.

Brennpunkt derartiger Auseinsetzungen sei Kosovska Mitrovica. Auch die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt gegenüber Angehörigen der Internationalen Friedenstruppe KFOR sei gesunken.

Verluste bei den deutschen Kontingenten durch Anschläge aus der Bevölkerung seien bislang aber nicht aufgetreten.

Laut Regierung erweist sich nicht nur die Einbindung aller politischen Kräfte in zukünftige Verwaltungsstrukturen als schwierig.

Auch die Organisierte Kriminalität - besonders die aus Albanien - stelle ein besonderes Hindernis auf dem Weg zu einem sicheren Umfeld dar.

Der Antwort zufolge hat es bislang bei den Angehörigen der deutschen SFOR-Kontingente in Bosnien-Herzegowina vier Selbstmorde und bei KFOR-Kontingenten zwei Suizide und einen Selbstmordversuch gegeben.

Zur psychologischen Betreuung der Bundeswehrsoldaten erläutert die Regierung, im Rahmen der Einsatznachbereitung nehme grundsätzlich jeder Soldat an einem Reintegrationsseminar teil.

Dessen Ziel sei unter anderem die Bewältigung psychischer Belastungen. Diese Seminare würden durch den Psychologischen Dienst der Bundeswehr begleitet.

Während des Einsatzes würden die Soldaten auf Wunsch individuell durch diesen Dienst betreut. Statistische Erhebungen über die Gesamtzahl der psychologischen Betreuungen lägen nicht vor.

Wie die Regierung in einer weiteren Antwort ( 14/4871) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/4577) erklärt, waren und sind in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) eingesetzt.

Derzeit handele es sich dabei um insgesamt vier Soldaten in unterschiedlichen Verwendungen in Stäben und Truppenteilen von SFOR und KFOR.

Nach Ansicht der Regierung ist ein solcher Einsatz von KSK-Kräften durch den Beschluss des Bundestages vom 19. Juni 1998 abgedeckt.

Seinerzeit seien Kräfte mit bestimmten Fähigkeiten definiert worden, nicht jedoch die einzelnen militärischen Verbände.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031606
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